Chinesisches Gericht rechnet Token-Verbrauch und KI-Lizenzen in Schadensersatz ein
Token-Verbrauch und KI-Tool-Lizenzen sind erstmals als Kostenfaktor in eine urheberrechtliche Schadensberechnung eingeflossen. Ein Gericht im chinesischen Wuhan hat das in einem Streit um ein KI-generiertes Kurzdrama entschieden, berichtet die National Law Review.
Damit baut China den Urheberrechtsschutz für KI-Werke weiter aus: Bereits 2023 hatte ein Pekinger Gericht einem KI-generierten Bild Urheberrechtsschutz zugesprochen. Im aktuellen Fall hatte eine Firma Anfang 2026 mit KI-Tools ein einstündiges Kurzdrama produziert und auf Plattformen wie WeChat veröffentlicht. Einen Tag später kopierte eine andere Firma das Werk, benannte es um und schaltete Werbung darin.
Das Gericht stufte das Drama als schutzfähiges audiovisuelles Werk ein, weil Mitarbeiter in jeder Phase eigene kreative Entscheidungen getroffen hätten: vom Skript über Prompt-Gestaltung und Auswahl der KI-Ergebnisse bis zum Schnitt. Die KI sei lediglich Werkzeug gewesen. Neben den KI-spezifischen Kosten flossen auch klassische Faktoren wie Laufzeit, Verbreitung und Dauer der Verletzung in die Berechnung ein.
Das Gericht sprach der klagenden Firma 20.000 RMB (ca. 2.500 Euro) zu und empfahl Kreativen, Belege wie Skripte, Prompt-Entwürfe und Projektdateien aufzubewahren.
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