EU stellt Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten bereit
Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Das schreibt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vor. Die EU-Kommission liefert dafür jetzt einheitliche Icons: ein Basis-Symbol, eines für vollständig KI-generierte und eines für teilweise KI-bearbeitete Inhalte. Die Symbole sind Teil des am 10. Juni 2026 veröffentlichten Code of Practice und kostenlos nutzbar. Zum Download stehen die Icons als SVG und PNG in vier Varianten bereit. Die Nutzung der Icons ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst aber nicht. Artikel 50(4) verlangt die Offenlegung etwa bei Deepfakes und bei bestimmten KI-generierten Texten von öffentlichem Interesse, sofern kein Mensch den Inhalt geprüft hat. Die Kennzeichnung soll beim ersten Kontakt sichtbar sein und auch beim Teilen erhalten bleiben.
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