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US-Berufungsgericht erlaubt Perplexitys KI-Shopping-Agenten wieder auf Amazon

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Kurz & Knapp

  • Ein US-Berufungsgericht hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem Start-up Perplexity den Einsatz seiner KI-Shopping-Agenten auf Amazon untersagte.
  • Das Gericht urteilte, dass die Nutzer selbst mithilfe der Agenten auf Amazon zugreifen und nicht das KI-Unternehmen. Ein Verstoß gegen Gesetze zur Computerkriminalität sei daher unwahrscheinlich.
  • Amazon hatte Perplexity verklagt, weil die KI-Agenten sich in Konten einloggen und Bestellungen aufgeben. Es ist das erste Urteil eines US-Bundesberufungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von KI-Agenten, der Hauptstreit bleibt jedoch offen.

Ein US-Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Perplexity aufgehoben. Die Begründung: Zugriff auf Amazon erfolgt durch die Nutzer, nicht durch das KI-Unternehmen.

Das 9. US-Bundesberufungsgericht in San Francisco hat eine Verfügung aufgehoben, die Perplexity untersagte, seine agentischen KI-Shopping-Werkzeuge auf Amazons Plattform einzusetzen. Laut Reuters kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass sich Amazon mit seinem Vorwurf, Perplexitys KI-Agenten hätten ein Bundesgesetz gegen Computerkriminalität verletzt, wahrscheinlich nicht juristisch durchsetzen werde.

Ausschlaggebend war eine Zurechnungsfrage: Das Gesetz verbietet es, ohne Erlaubnis auf Computer zuzugreifen und Informationen daraus zu erlangen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts waren es aber die Nutzerinnen und Nutzer, die mithilfe der Agenten auf Amazons Plattform "zugegriffen" haben, nicht Perplexity selbst. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Start-ups.

Es ist die erste Entscheidung eines US-Bundesberufungsgerichts zu der Frage, ob KI-Agenten im Auftrag von Nutzern rechtmäßig auf Online-Plattformen zugreifen dürfen. Die Antwort hat Gewicht für ein ganzes Feld: Agentische Systeme planen, schlussfolgern und führen Aufgaben mit begrenzter menschlicher Aufsicht aus, sie surfen, kaufen ein und schließen Transaktionen im Web ab.

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Amazon will die Niederlage nicht hinnehmen. "Wir widersprechen der heutigen Entscheidung zur einstweiligen Verfügung respektvoll", sagte ein Sprecher, das Unternehmen sei weiterhin zuversichtlich und prüfe die nächsten Schritte.

Vom November-Verfahren zur Kehrtwende in zweiter Instanz

Amazon hatte Perplexity im November verklagt und dem Start-up vorgeworfen, über seinen Comet-Browser und den zugehörigen KI-Agenten verdeckt auf private Amazon-Kundenkonten zuzugreifen. Der Agent kann sich in Shopping-Konten einloggen und im Namen der Nutzer Bestellungen aufgeben. Laut Klage entstanden dadurch Sicherheitsrisiken, und Perplexity habe mehrfache Aufforderungen zum Unterlassen ignoriert. Das Start-up nannte die Klage haltlos und einen "plumpen Versuch", Amazon-Kunden von Comet abzuhalten, weil KI-Agenten "keine Augäpfel haben, um die allgegenwärtige Werbung zu sehen, mit der Amazon seine Nutzer bombardiert".

Im März hatte ein Bundesgericht in Kalifornien Perplexity den Einsatz agentischer KI auf Amazon vorläufig untersagt. Richterin Maxine Chesney sah "starke Beweise" dafür, dass Perplexity mit Erlaubnis der Nutzer, aber ohne Autorisierung durch Amazon auf passwortgeschützte Konten zugriff, das Start-up musste zudem Kopien von Amazon-Daten löschen. Diese Verfügung ist nun hinfällig, der Hauptstreit aber nicht entschieden.

Zuvor hatte Amazon argumentiert, Drittanbieter-KI müsse offen arbeiten und akzeptierte Schnittstellen respektieren, und verwies auf eigene Ansätze wie "Buy For Me" und den Assistenten "Rufus". Perplexity-Chef Aravind Srinivas sprach von "Bullying" und davon, dass beauftragte Agenten dieselben Rechte wie menschliche Nutzer haben sollten. Pikant bleibt die Konstellation: Perplexity ist AWS-Kunde mit Verpflichtungen in dreistelliger Millionenhöhe, und Jeff Bezos zählt zu den Investoren des Start-ups.

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Quelle: Reuters