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Berliner Gericht stuft Googles KI-Antworten nur als neues Suchergebnisformat ein

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Midjourney prompted by THE DECODER

Wann wird aus einer Suchmaschine ein eigenständig äußernder Akteur? München sieht in Googles KI-Übersichten eigenständige Aussagen, Berlin nur ein neues Suchergebnisformat. Der Widerspruch zeigt, dass die zentrale Haftungsfrage generativer Suche noch offen ist.

Nach dem bemerkenswerten Urteil eines Münchner Gerichts, das Google in der Verantwortung für falsche KI-Antworten sieht, folgte Anfang Juni in Berlin ein zweiter Rechtsspruch mit gegenteiliger Tendenz.

Das Berliner Gericht sah in den KI-Antworten lediglich ein "neues Suchergebnisformat", das Inhalte anderer Webseiten zusammenfasst. Die Suchmaschine stelle die KI-Texte nicht als eigene Aussagen dar und habe keinen bestimmenden Einfluss darauf, was inhaltlich in den Antworten stehe. Ein durchschnittlicher Nutzer erkenne, dass die KI lediglich Informationen aus anderen Quellen bündele.

Anlass war die Klage eines Parfumkonzerns. Die Suchmaschine hatte auf Anfragen nach Duftimitationen Markennamen genannt und auf Webseiten verlinkt, die günstigere Alternativen anboten. Das Gericht sah darin keine Verletzung von Markenrechten: Die Suchmaschine gebe nur wieder, was auf anderen Webseiten ohnehin zu lesen sei.

München zieht die schärfere Linie

Das Münchner Gericht hatte zuvor deutlich anders geurteilt. Dort hatte Googles KI zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht. Das Gericht stellte fest, dass die KI Aussagen trifft, die so in keiner der verlinkten Quellen stehen. Google müsse dafür haften, weil nur Google selbst Einfluss auf die KI und deren Algorithmen habe. Auch das Argument, Nutzer könnten die Informationen selbst überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten. Im Ergebnis behandelt das Münchner Urteil KI-Übersichten als eigenständige Inhalte. Google haftet demnach unmittelbar für unwahre KI-Aussagen.

Das Berliner Urteil wirkt in mehreren Punkten angreifbar. Die Annahme, der Betreiber habe keinen bestimmenden Einfluss auf die KI-Antwort, greift wohl zu kurz. Denn der Anbieter entscheidet, welches KI-Modell zum Einsatz kommt, welche Systemvorgaben es erhält, wie die Antworten strukturiert werden und wie sie auf der Seite erscheinen. All das prägt, was Nutzer am Ende lesen.

Dazu kommt ein praktisches Problem. Die meisten Nutzer behandeln KI-Übersichten wie eine fertige Antwort und klicken nicht auf die verlinkten Quellen. Sie konsumieren die KI-Antworten letztlich wie ein redaktionelles Produkt, selbst wenn das Berliner Gericht meint, für normale Nutzer sei ersichtlich, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handele. Doch wie das Münchner Urteil zeigte, müssen die Informationen in Googles KI-Antworten nicht zwingend aus den angegebenen Quellen stammen. Und auch eine Zusammenfassung ließe sich als redaktionelles Produkt werten.

Die Fälle unterscheiden sich inhaltlich

Beide Urteile betreffen KI-generierte Suchübersichten, gehen aber von unterschiedlichen Rechtsfragen aus. In München ging es um unwahre Tatsachenbehauptungen: Die KI hatte Informationen über verschiedene Unternehmen vermischt und falsche Zusammenhänge hergestellt, die in keiner Quelle so vorkamen. Wenn in einem solchen Fall niemand verantwortlich sein soll, bleibt der Betroffene schutzlos. Genau diese Lücke wollte das Münchner Gericht schließen.

Im Berliner Fall ging es um Marken- und Wettbewerbsrecht: Ein Parfumkonzern klagte, weil die KI seine geschützten Markennamen im Zusammenhang mit günstigeren Imitationsprodukten nannte. Die KI fasste dabei offenbar korrekt zusammen, was auf Drittwebseiten tatsächlich stand. Das Gericht sah darin weder eine Markennutzung durch den Suchmaschinenbetreiber noch einen Wettbewerbsverstoß.

Die Fälle zeigen zwei verschiedene Angriffsflächen generativer Suche. Auf der einen Seite stehen falsche Aussagen, auf der anderen unerwünschte, aber inhaltlich womöglich zutreffende Zusammenfassungen. Welcher Linie höhere Instanzen folgen, dürfte für das gesamte Geschäftsmodell der KI-Suche einen großen Unterschied machen. Das betrifft Google ebenso wie alle anderen Anbieter, die KI-Modelle mit Internetzugang kommerziell anbieten.

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