Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum geplanten Verhaltenskodex für Anbieter von universellen KI-Modellen gestartet. Interessengruppen können sich bis zum 18. September an der Ausarbeitung beteiligen.
Die EU-Kommission hat am 30. Juli eine öffentliche Konsultation zum geplanten Verhaltenskodex für Anbieter von universellen KI-Modellen eröffnet. Laut Mitteilung der Kommission können sich Interessengruppen bis zum 18. September an der Ausarbeitung beteiligen. Ursprünglich war die Frist auf den 10. September festgelegt, wurde aber nach Protesten der Industrie verlängert.
Der Verhaltenskodex soll die Umsetzung der Regeln des KI-Gesetzes für universelle KI-Modelle konkretisieren. Diese Regeln treten im August 2025 in Kraft, ein Jahr nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes. Anbieter sollen den Kodex nutzen können, um die Einhaltung ihrer Verpflichtungen nachzuweisen.
Die Konsultation richtet sich an ein breites Spektrum von Interessengruppen, darunter Wissenschaft, unabhängige Experten, Industrievertreter, Zivilgesellschaft und Behörden. Die Inhalte sollen "Transparenz- und Urheberrechtsvorschriften für alle universellen KI-Modelle sowie eine Systemrisikotaxonomie, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen" umfassen.
KI-Industrie soll sich beteiligen
Parallel dazu hat die Kommission einen Aufruf zur Interessenbekundung für die direkte Beteiligung an der Ausarbeitung des Kodex gestartet. Bis zum 25. August können sich Interessierte dafür bewerben. Die Arbeit soll in vier Arbeitsgruppen aufgeteilt werden, die sich mit verschiedenen Aspekten des Kodex befassen. Der Text soll zwischen September 2024 und April 2025 erarbeitet werden.
Laut Kommission sind die Anbieter von universellen KI-Modellen die "Hauptadressaten des Kodex“. Sie werden zu eigenen Workshops mit den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen eingeladen. Das KI-Büro der Kommission will jedoch Transparenz durch Protokolle sicherstellen.
Mehrere Industrieverbände hatten in einem gemeinsamen Schreiben eine Verlängerung der Konsultationsfrist gefordert. Sie argumentierten, die ursprüngliche sechswöchige Frist während der Sommerferien sei zu kurz für fundierte Beiträge. Die Kommission kam dieser Forderung nach und verlängerte die Frist um zwei Wochen bis zum 18. September.
Ziel des Verhaltenskodex ist es, die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des KI-Gesetzes für universelle KI-Modelle zu erleichtern. Nach Veröffentlichung des Kodex werden das KI-Büro und der KI-Ausschuss dessen Angemessenheit bewerten.
Die Kommission kann den Kodex durch einen Durchführungsrechtsakt EU-weit genehmigen und ihm allgemeine Gültigkeit verleihen. Wird der Kodex als nicht angemessen erachtet, wird die Kommission eigene Regeln für die Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen aufstellen.