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Es gibt einen ersten Präzedenzfall für die Verwendung von KI-generierter Musik in kommerziellen Songs. Der Song "U My Everything" von Sexyy Red und Drake sampelt "BBL Drizzy" (siehe unten), einen Track, der von King Willonius mit dem KI-Tool Udio erstellt wurde. Laut dem Anwalt Donald Woodard ist die Aufnahme des KI-generierten "BBL Drizzy" gemeinfrei, aber für den Text hat Willonius das Urheberrecht und Anspruch auf Tantiemen. Beim Publishing-Split erhält er einen nicht spezifizierten Anteil. Dass Produzenten in Zukunft KI-generierte Musik lizenzfrei nutzen können, könnte laut Anwältin Uwonda Carter Musik billiger machen, aber den "Loop-Produzenten" schaden, die Anteile an den Veröffentlichungsrechten erhalten.

Dass KI-generierte Musik wohl frei und ohne Urheberrechtsansprüche genutzt werden kann, schließt nicht aus, dass Anbieter von KI-Musikmodellen mit Urheberrechtsklagen konfrontiert werden.

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Lovo, ein KI-Unternehmen aus Berkeley, Kalifornien, wird von den Synchronsprechern Paul Skye Lehrman und Linnea Sage verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, ihre Stimmen ohne Erlaubnis geklont zu haben, um sie für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Laut der Klageschrift hatten Lehrman und Sage Aufträge über die Plattform Fiverr angenommen, bei denen sie Sprachproben für akademische Forschungszwecke bzw. interne Radiotests lieferten. Später entdeckten sie ihre Stimmen jedoch in YouTube-Videos und Podcasts wieder, ohne dafür engagiert worden zu sein. Die Kläger fordern Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Dollar und eine gerichtliche Verfügung, die Lovo die weitere Nutzung ihrer Stimmen untersagt.

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