Ein Musterschüler nutzte KI für seine Hausarbeit und wurde erwischt. Seine Eltern klagten gegen die Strafe - erfolglos. Der Fall könnte richtungsweisend sein.
Ein US-Bundesgericht in Massachusetts hat die Bestrafung eines Schülers bestätigt, der generative KI für eine Hausarbeit nutzte, ohne dies anzugeben. Wie aus den Gerichtsdokumenten hervorgeht, hatte der Schüler die KI-Software Grammarly verwendet und deren Ausgabe ohne Hinweis auf die KI-Herkunft in seine Geschichtshausarbeit kopiert.
Die Schule entdeckte den Betrug mit der Plagiatserkennungssoftware Turnitin. Das wäre gar nicht nötig gewesen: Der Schüler hatte ungeprüft KI-generierte Quellenangaben übernommen und aus nicht existierenden Büchern zitiert, unter anderem von einer fiktiven Autorin namens "Jane Doe" - das US-amerikanische Pendant zum deutschen "Max Mustermann".
Die Strafe fiel deutlich aus: Für zwei der insgesamt sechs Teile der Projektarbeit gab es null Punkte, zusätzlich musste der Schüler an einem Samstag nachsitzen. Seine Gesamtnote im Fach sank von einer guten 2 auf eine 3+.
Eltern klagen vergeblich gegen Notenverschlechterung
Die Eltern des Schülers, der zuvor ein hervorragender Schüler mit Bestnoten und Höchstpunktzahlen in Standardtests wie dem SAT war, zogen vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Regeln für KI-Nutzung unklar gewesen seien und die Strafe zu hart ausfalle. Außerdem gefährde die schlechtere Note die Chancen ihres Sohnes auf einen Studienplatz an einer Elite-Universität.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach Ansicht des Richters hatte die Schule den Schülern grundlegende akademische Integrität und die Regeln für den Einsatz von KI ausreichend vermittelt. So wurde in einem Englischkurs explizit gelehrt, dass die Verwendung von KI immer gekennzeichnet werden muss.
Auch die verhängten Strafen seien angemessen und lägen im Ermessensspielraum der Schule. Der Richter betonte, dass Gerichte sich bei schulischen Disziplinarentscheidungen zurückhalten müssten, solange diese nicht willkürlich seien.
Schulen entwickeln neue Strategien im Umgang mit KI
Der Fall zeigt exemplarisch, wie Schulen und Lehrkräfte derzeit nach Wegen suchen, mit KI im Unterricht umzugehen.
Lehrkräfte entwickeln etwa kreative Methoden, um KI-generierte Hausaufgaben zu erkennen und zu sanktionieren, beispielsweise in Aufgaben versteckte KI-Anweisungen oder spezielle Aufgabenformate, die KI-Nutzung erkennbar machen sollen. Andere Bildungseinrichtungen erlauben KI-Nutzung unter der Bedingung, dass der gesamte Arbeitsprozess dokumentiert wird.
In diesem Fall hat die Schule einen Mittelweg gewählt: KI durfte zur Recherche und Ideenfindung eingesetzt werden - nicht aber zur direkten Textübernahme, ohne Transparenz herzustellen.
Der Rechtsstreit macht deutlich, dass Schulen beim Thema KI vor einer dreifachen Herausforderung stehen: Sie müssen KI-Nutzung erkennen, angemessen sanktionieren und dabei rechtssicher handeln. Das Urteil stärkt nun die Position der Schulen, auch ohne spezifische KI-Regularien Strafen für akademisches Fehlverhalten zu verhängen.