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Neues Bytedance-Videomodell ist so gut, dass Disney es einen "virtuellen Raubüberfall" nennt

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ByteDance

Kurz & Knapp

  • Disney hat Bytedance eine Unterlassungsaufforderung wegen dessen Videomodell Seedance 2.0 geschickt.
  • Der Vorwurf: Das Tool ermöglicht es, geschützte Figuren wie Spider-Man, Darth Vader oder Baby Yoda massenhaft nachzubilden.
  • Disneys Anwalt sprach von einem "virtuellen Raubüberfall" auf das geistige Eigentum des Konzerns. Auch die Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA und die Human Artistry Campaign verurteilen Seedance 2.0.

Bytedances neues Videomodell Seedance ist so gut, dass es massiv gegen Urheberrechte verstößt. Hollywood reagiert schnell.

Disney hat Bytedance laut Axios am Freitag eine Unterlassungsaufforderung geschickt. Der Vorwurf: Das neue Videomodell Seedance 2.0 komme mit einer "raubkopierten Bibliothek" von Disney-Figuren wie Spider-Man, Darth Vader und Baby Yoda daher, als wären diese frei verfügbare Cliparts. Disneys Anwalt David Singer sprach von einem "virtuellen Raubüberfall" auf Disneys geistiges Eigentum.

Nutzer verbreiten die mit Seedance erzeugten Videos bereits massenhaft in sozialen Medien – darunter etwa ein "Herr der Ringe in 15 Sekunden"-Kurzfilm, der zeigt, wie leicht sich geschützte Figuren und Welten mit dem Tool nachbilden lassen.

Auch die Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA, die rund 160.000 Schauspieler, Synchronsprecher, Stuntleute und andere Medienschaffende vertritt, verurteilt Seedance 2.0. Das Tool nutze ohne Zustimmung Stimmen und Erscheinungsbilder ihrer Mitglieder und gefährde damit deren Lebensunterhalt.

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Seedance 2.0 missachte Gesetze, Ethik, Branchenstandards und grundlegende Prinzipien der Einwilligung, so die Gewerkschaft. "Das ist inakzeptabel und untergräbt die Fähigkeit menschlicher Talente, ihren Lebensunterhalt zu verdienen", schreibt die Vereinigung.

Die Human Artistry Campaign, eine Koalition aus Dutzenden Kreativverbänden, darunter SAG-AFTRA und die Directors Guild of America, forderte die Behörden auf, "jedes rechtliche Mittel zu nutzen, um diesen massenhaften Diebstahl zu stoppen". Die Motion Picture Association forderte Bytedance laut Axious ebenfalls auf, die Rechtsverletzungen sofort einzustellen.

Disneys Klagewelle gegen KI-Unternehmen

Die Unterlassungsaufforderung reiht sich in Disneys systematische Rechtskampagne gegen KI-Unternehmen ein. Der Konzern hat bereits Midjourney und die chinesische KI-Firma MiniMax verklagt und erfolgreich gegen Character.AI und Google vorgegangen. Wenn Disney partizipieren kann, ist KI freilich in Ordnung: So arbeitet Disney mit OpenAI zusammen, ist erster großer Lizenzpartner für dessen Videoplattform Sora und hat eine Milliarde Dollar in OpenAI investiert.

Allerdings dürfte es schwer werden, gegen Bytedance rechtlich vorzugehen. Urheberrechtsanwalt Andres Guadamuz weist darauf hin, dass Bytedance nach dem erzwungenen Rückzug aus den USA keine bekannte US-Niederlassung mehr habe; er habe nur noch eine Tochtergesellschaft auf den Cayman-Inseln gefunden.

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Man könne Bytedance zwar verklagen, aber das Unternehmen könne die Klage einfach ignorieren. Ein daraus folgendes Versäumnisurteil wäre nutzlos, solange es nicht in einem Land vollstreckt werden kann, in dem Bytedance Vermögenswerte hat.

Chinesische Gerichte seien historisch zurückhaltend bei der Durchsetzung von US-Urheberrechtsansprüchen, und selbst wenn es dort zu Urteilen komme, fielen die Strafen meist sehr gering aus. Laut Guadamuz sei genau das eines der größten Probleme beim Versuch, KI-Entwicklung über das Urheberrecht einzudämmen: die Existenz chinesischer Modelle.

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