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US-Supreme-Court-Urteil zu KI-Copyright bedeutet kein generelles Urheberrechts-Aus für KI-Kunst

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Creativity Machine not (?) prompted by Stephen Thaler / Nano Banana Pro

Kurz & Knapp

  • Der US-Supreme-Court hat die Berufung des Computerwissenschaftlers Stephen Thaler abgelehnt, der ein Urheberrecht für ein Bild durchsetzen wollte, das sein KI-System "DABUS" ohne menschliches Zutun erzeugt hat.
  • Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen: Rein maschinell erzeugte Kunst ohne menschlichen Urheber erhält in den USA keinen Urheberrechtsschutz.
  • Das Urteil betrifft jedoch nur den Extremfall, in dem die Maschine selbst als Schöpfer anerkannt werden soll. Die eigentlich zentrale Frage – wie viel menschlicher Beitrag nötig ist, damit ein mit KI erstelltes Werk urheberrechtlich geschützt werden kann – bleibt weiterhin offen.

Der US-Supreme-Court hat es abgelehnt, sich mit dem Urheberrechtsschutz für KI-generierte Kunst zu befassen. Doch das Urteil betrifft nur einen Extremfall und lässt die eigentlich spannende Frage weiterhin offen.

Der US Supreme Court hat am Montag entschieden, die Berufung des Computerwissenschaftlers Stephen Thaler nicht anzuhören. Thaler wollte ein Urheberrecht für ein Bild durchsetzen, das sein KI-System "DABUS" eigenständig erzeugt haben soll, ohne menschliches Zutun.

Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen: Rein maschinell erzeugte Kunst ohne menschlichen Urheber erhält in den USA keinen Urheberrechtsschutz.

Die Vorgeschichte reicht bis 2018 zurück. Thaler beantragte damals beim US Copyright Office die Registrierung des Bildes "A Recent Entrance to Paradise" und gab sein KI-System als Urheber an, sich selbst lediglich als Eigentümer. Die Behörde lehnte 2022 ab. Ein Bundesgericht in Washington bestätigte die Ablehnung 2023, das Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit folgte 2025. Nun hat auch die höchste Instanz den Fall abgewiesen, das heißt, es wird nicht weiter verhandelt.

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Thaler kämpft für die Maschine als Urheber

Thalers Anwälte argumentierten gegenüber dem Supreme Court, der Fall sei von "höchster Bedeutung" angesichts des rasanten Aufstiegs generativer KI. Ohne eine Anhörung werde das Copyright Office "die KI-Entwicklung und -Nutzung in der Kreativbranche während entscheidend wichtiger Jahre irreversibel und negativ beeinflusst haben".

Doch Thalers Strategie war von Anfang an eine ideologische: Er wollte nicht etwa als Mensch, der ein KI-Werkzeug nutzt, Urheberrechtsschutz erhalten. Er wollte, dass die Maschine selbst als Schöpfer anerkannt wird.

Thaler ist Mitglied des "Artificial Inventor Project", einer Lobby-Gruppe, die Patente von KI-Systemen durchsetzen will. Bereits in einem separaten Patentstreit, in dem er KI-generierte Erfindungen schützen lassen wollte, hatte der Supreme Court seine Anhörung abgelehnt.

Genau deshalb sagt das Urteil weniger aus, als viele glauben. Richterin Beryl A. Howell, die den Fall 2023 in erster Instanz entschied, wies ausdrücklich darauf hin, dass das geltende Urheberrecht an "neue Grenzen" stoße, wenn Künstler KI für ihre Arbeit nutzten. Die entscheidende Frage, wie viel menschlicher Beitrag bei der Schaffung eines KI-Werks nötig ist, damit es urheberrechtlich geschützt werden kann, blieb bewusst offen.

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Das Urteil sagt also nichts darüber aus, ob ein Mensch, der generative KI als kreatives Werkzeug einsetzt, für das Ergebnis ein Urheberrecht beanspruchen kann. Reicht ein fantasievoller Prompt? Oder bedarf es einer zusätzlichen Leistung wie der Nachbearbeitung oder dem Training eines spezialisierten Systems? Diese Fragen müssen künftige Verfahren klären.

Das US Copyright Office hat inzwischen Richtlinien veröffentlicht, die einen pragmatischen Mittelweg aufzeigen: Prompts allein reichen demnach nicht für Urheberrechtsschutz, da sie nicht kontrollieren könnten, wie das KI-System die Anweisungen verarbeite. Die Behörde vergleicht das Prompten mit einem "Würfelwurf". Wenn ein Mensch jedoch substanziell kreative Elemente hinzufüge, eigene Werke als Input verwende oder eine kreative Auswahl und Anordnung von menschlichem und KI-generiertem Material treffe, könne Schutz bestehen. Ein Film etwa bleibe als Gesamtwerk geschützt, auch wenn er KI-generierte Spezialeffekte enthalte.

Auch in Europa bleibt die Lage differenziert

Vor kurzem hat auch ein Münchner Gericht einem KI-generierten Bild den Urheberrechtsschutz verweigert. Allerdings nicht, weil generative KI prinzipiell unvereinbar mit dem Urheberrecht wäre: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die generierten Bilder banal gewesen seien und nicht nachbearbeitet wurden.

Das Gericht schloss ausdrücklich nicht aus, dass ein Copyright vergeben werden kann, wenn generative KI in einen kreativen Erstellungsprozess mit substanziellem menschlichem Beitrag eingebunden war. Die eigentliche Grenzziehung steht damit auf beiden Seiten des Atlantiks noch aus.

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