Amazons Klage gegen Perplexity könnte die Zukunft des KI-Shoppings prägen
Kurz & Knapp
- Amazon verklagt Perplexity AI, weil dessen KI-Agent „Comet“ unerlaubt Einkäufe auf Amazon tätigt und dabei gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
- Amazon kritisiert die Tarnung der KI als normale Nutzer und sieht Transparenz und Kundenschutz gefährdet.
- Perplexity bezeichnet die Klage als Versuch, Konkurrenz auszuschalten, und betont die eigenen Rechte als AWS-Kunde.
Amazon zieht gegen das KI-Start-up Perplexity vor Gericht. Dessen Browser-Agent „Comet“ soll unerlaubt Einkäufe auf Amazon im Namen von Nutzern getätigt haben – ein Streit, der Grundsatzfragen zum Einsatz autonomer KI-Agenten aufwirft.
Amazon hat in den USA Klage gegen das KI-Unternehmen Perplexity AI eingereicht. Der Konzern will verhindern, dass Perplexitys KI-Browser „Comet“ im Namen seiner Nutzer Produkte auf der Handelsplattform kauft. Laut der Klageschrift in San Francisco wirft Amazon dem Start-up vor, unerlaubt auf seine Systeme zugegriffen und gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen zu haben, die automatisierte Tools wie „Data-Mining, Robots oder ähnliche Extraktionswerkzeuge“ untersagen.
Amazon beschuldigt Perplexity, seine KI-Agenten so zu tarnen, dass sie als gewöhnliche Chrome-Browser erscheinen. Der E-Commerce-Konzern spricht von „Computerbetrug“ und davon, dass Perplexity reale Einkäufe simuliert, ohne offenzulegen, dass eine KI agiert. Bereits im November 2024 habe Amazon die Nutzung solcher Agenten untersagt. Nachdem Perplexity im August 2025 eine neue Version seines Comet-Agenten veröffentlichte, habe Amazon versucht, den Zugriff zu blockieren, worauf das Startup erneut eine Umgehung entwickelte.
Amazon beruft sich auf Transparenz und Nutzerschutz
Laut Unternehmenssprecherin Lara Hendrickson verlangt Amazon, dass Drittanbieter-KI „offen arbeiten und akzeptierte Schnittstellen respektieren“. Perplexitys Praxis verschlechtere das Einkaufserlebnis und führe zu fehlerhaften Lieferzeiten oder unpassenden Produktempfehlungen. Amazon vergleicht die Comet-Agenten mit „Eindringlingen“, da sie Zugang zu Bereichen suchten, zu denen ihnen die Erlaubnis fehle.
Amazon weist zudem auf eigene Experimente mit KI-Shopping hin: Der im April gestartete Test „Buy For Me“ erlaubt Einkäufe auf externen Websites innerhalb der Amazon-App. Der Chatbot „Rufus“ soll Käufern helfen, Produkte zu finden. Nach Angaben von CEO Andy Jassy arbeitet Amazon an weiteren „Agenten“, die Kaufprozesse erleichtern sollen, plädiert aber für einen strukturierten, transparenten Einsatz.
Perplexity sieht in Amazons Klage eine Einschüchterung
Perplexity-Gründer Aravind Srinivas bezeichnete den Rechtsstreit als „Bullying“ durch einen Marktgiganten. Amazon wolle Konkurrenz ausschalten und verhindere Innovation, so der Vorwurf. Der CEO argumentierte, dass beauftragte KI-Agenten dieselben Rechte wie menschliche Nutzer haben sollten: „Es ist nicht Amazons Aufgabe, das zu überwachen.“
In einem Blogeintrag nannte Perplexity die Abmahnung „eine aggressive rechtliche Drohung“. Amazon wolle den Wettbewerb um digitale Assistenten einschränken, um seine werbefinanzierte Produktsuche zu schützen.
Tatsächlich könnte die zunehmende Nutzung von KI-Shopping-Tools Amazons lukratives Werbegeschäft gefährden, da Agenten keine „gesponserten“ Einträge berücksichtigen. Amazon wies dennoch darauf hin, dass man Gespräche mit Entwicklern solcher Tools führe, um gemeinsame Standards für Kundenerfahrungen zu definieren.
Konflikt unter Geschäftspartnern mit brisanter Note
Der Streit zwischen beiden Unternehmen hat eine besondere Ironie: Perplexity ist Kunde von Amazon Web Services und hat laut CEO Srinivas Verpflichtungen in „hundertfache Millionenhöhe“ gegenüber AWS. Amazon selbst hatte Perplexity 2023 bei einer Fachkonferenz als Beispiel erfolgreicher Cloud-Kunden präsentiert – und Amazon-Gründer Jeff Bezos ist Anleger des Start-ups.
Das Verfahren, registriert unter Amazon.com Services LLC v. Perplexity AI Inc., könnte erstmals gerichtlich klären, inwieweit „agentische KI“ eigenständig in kommerziellen Online-Ökosystemen agieren darf.