Bundesverkehrsminister Scheuer will autonome Fahrzeuge schnellstmöglich auf deutsche Straßen bringen. Dazu braucht es Regeln. Ein neues Gesetz soll helfen.
"Deutschland wird international die Nummer 1 beim autonomen Fahren." Mit diesem Zitat von Bundesminister Andreas Scheuer beginnt das Infopapier "Gesetz zum autonomen Fahren" des Bundesverkehrsministeriums (BMVI). Autonome Fahrzeuge sollen schnellstmöglich aus den Forschungslaboren auf die Straße und in den Regelbetrieb.
Laut Scheuer verändere sich die Art, wie wir uns fortbewegen, in den nächsten fünf bis zehn Jahren mehr als in den Jahrzehnten zuvor. Mit einem neuen Gesetzesentwurf will das Ministerium schon jetzt die Regeln für das Autofahren der Zukunft schaffen.
Was das Gesetz zum autonomen Fahren regeln soll
Das Bundesverkehrsministerium will autonome Kraftfahrzeuge der Stufe 5 bundesweit im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen lassen. Das sind Fahrzeuge, die sich selbstständig ohne Fahrer fortbewegen. Menschen sind lediglich Passagiere, ein Eingreifen ins Fahrgeschehen ist nicht mehr nötig.
Als mögliche Einsatzszenarien gibt das Ministerium Shuttle-, Hub2Hub-Verkehr und Peoplemover an, also Vehikel, die immer gleiche Strecken fahren wie beispielsweise von einer Produktionsstätte zu Verteilerzentren. Außerdem denkbar seien nachfrageorientierte Angebote zu Randzeiten, die Beförderung von Personen oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile und "Dual Mode Fahrzeuge".
Letzteres sind Fahrzeuge, die beispielsweise das "Automated Valet Parking" beherrschen. Dabei kann der Fahrer direkt vor der Haustür aussteigen und das Auto danach per Befehl über das Smartphone selbstständig in die Parkgarage fahren lassen.
Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren sollen Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen der Vergangenheit angehören. Deshalb regelt es bestimmte Sachverhalte grundlegend neu.
https://www.youtube.com/watch?v=-2c3sbgjFs0
Darunter fallen technische Anforderungen, Prüfverfahren, die Erteilung einer Betriebserlaubnis oder die Pflichten der am Betrieb beteiligten Personen. Da Kameras und Sensoren während autonomer Fahrten Bewegungsdaten sammeln, wird auch die Datenverarbeitung einem eigenen Regelwerk unterliegen. Wie wertvoll Bewegungsdaten sein können, zeigen wir euch in einem umfangreichen Artikel, der beleuchtet, wie Facebook VR-Daten für Künstliche Intelligenz nutzen könnte.
BMVI: Gesetz soll zu Veränderung auf internationaler Eben führen
Ein erstes Gesetz zum automatisierten Fahren, das vor allem die Straßenverkehrsordnung betraf, trat bereits 2017 in Kraft. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll das Ziel, Deutschland zur Weltspitze beim autonomen Fahren zu machen, weiter vorangetrieben werden. 2022 sollen die ersten selbstfahrenden Fahrzeuge im Regelbetrieb unterwegs sein. Dadurch würde Deutschland der erste Staat, der autonomes Fahren alltäglich macht.
Zwar gibt es bereits eigenständig fahrende Taxis wie Googles Waymo One in Arizona oder die autonomen 5G-Fahrzeuge in Stockholm von Keolis. Diese befinden sich allerdings in Testphasen und unterliegen Sonderregelungen. So dürfen sie beispielsweise nur vorher registrierte Personengruppen in abgesteckten Gebieten transportieren. Außerdem greifen Sicherheitsfahrer im Notfall ein, die entweder hinter dem Lenkrad sitzen oder die Fahrzeuge fernsteuern.
Mit dem neuen Gesetz will das BMVI vor allem eine Übergangslösung schaffen und langfristig den Weg ebnen für Veränderungen auf internationaler Ebene. Deutschland habe großes Interesse an der Schaffung übergeordneter und harmonisierter Regeln, heißt es im Infoblatt. Das BMVI setze sich entschlossen dafür ein, Rechtsrahmen auf EU- und UNECE-Ebene voranzutreiben.
Dort gibt es bislang eine Stufe-3-Regelung. Autos dürfen in definierten Szenarien einzelne Aktionen selbstständig ausführen. Dazu gehören beispielsweise Spurhaltesysteme, Brems- und Lenkassistenten. Die UN-Regelung lässt derzeit eine automatische Spurhaltung (Active Lane Keeping Assist) bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern zu.
Das BMVI will diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 Stundenkilometer erhöhen. Außerdem soll ein automatischer Spurenwechsel erlaubt werden. Zuvor wird jedoch das nationale Gesetz zum autonomen Fahren vorangetrieben.
Als Nächstes geht ein Referentenentwurf in die Länder- und Verbändeanhörung. Ebenso notwendig ist ein EU-Notifizierungsverfahren, also die Prüfung durch die Mitgliedsstaaten auf mögliche Konflikte mit EU-Rechtsvorschriften. Bis Mitte 2021 soll das Gesetz dann beschlossen werden.
Titelbild: Audi, Quelle: Bundesverkehrsministerium