Datenschutzbeauftragte meldet KI-App Deepseek wegen Datenübermittlung nach China
Kurz & Knapp
- Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die KI-App Deepseek bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet, weil personenbezogene Daten von deutschen Nutzer:innen ohne ausreichenden Schutz nach China übermittelt werden.
- Deepseek verarbeitet umfangreiche persönliche Daten und speichert sie auf Servern in China, ohne die von der DSGVO geforderten Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau nachweisen zu können.
- Nach erfolgloser Aufforderung zur freiwilligen Entfernung der App wurde die Maßnahme gemeinsam mit anderen Landesdatenschutzbehörden und der Bundesnetzagentur eingeleitet, sodass Apple und Google nun über eine Sperrung entscheiden müssen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz hat die KI-App Deepseek bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Grund ist die Übermittlung personenbezogener Daten nach China ohne ausreichenden Schutz.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die KI-Anwendung Deepseek als rechtswidrigen Inhalt bei Apple und Google in Deutschland gemeldet. Die Maßnahme erfolgte auf Grundlage von Artikel 16 des Digital Services Act (DSA). Apple und Google müssen die Meldung nun prüfen und über eine mögliche Sperrung der App entscheiden.
Der Dienst Deepseek wird von der Hangzhou Deepseek Artificial Intelligence Co., Ltd. mit Sitz in Beijing betrieben. Eine Niederlassung innerhalb der Europäischen Union gibt es nicht. Die App ist in deutscher Sprache verfügbar und richtet sich unter anderem an Nutzer:innen in Deutschland. Daher unterliegt der Dienst den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Laut Angaben des Unternehmens verarbeitet Deepseek umfangreiche personenbezogene Daten, darunter Texteingaben, Chatverläufe, hochgeladene Dateien, Standortdaten sowie Informationen über genutzte Geräte und Netzwerke. Diese Daten werden an chinesische Auftragsverarbeiter übermittelt und auf Servern in China gespeichert.
Datenschutzbeauftragte: Deepseek verstößt gegen DSGVO
Nach Einschätzung der Berliner Datenschutzbeauftragten verstößt Deepseek damit gegen Artikel 46 Absatz 1 DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten nur, wenn dort ein mit der EU vergleichbares Schutzniveau gewährleistet ist. Für China existiert kein Angemessenheitsbeschluss der EU. Geeignete Garantien, wie sie in der DSGVO vorgesehen sind, konnte das Unternehmen nicht nachweisen.
„Die Übermittlung von Nutzerdaten durch Deepseek nach China ist rechtswidrig“, so Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz. Deepseek habe nicht überzeugend darlegen können, dass ein gleichwertiger Datenschutz in China gewährleistet sei. In China hätten staatliche Stellen weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten. Zudem stünden Nutzer:innen keine durchsetzbaren Rechte oder wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wie sie in der EU garantiert sind.
Bereits am 6. Mai 2025 hatte die Berliner Datenschutzbehörde das Unternehmen aufgefordert, die Anwendungen freiwillig aus den App-Stores für Deutschland zu entfernen, die Datenübermittlung nach China einzustellen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Drittstaatenübermittlung zu erfüllen. Da Deepseek dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde die App nun formell bei Apple und Google gemeldet.
Die Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen sowie unter Information der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die für die Durchsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist.
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