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Jahresgutachten der EFI enthüllt massive Schwächen des KI-Standorts Deutschland und in Europa

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Kurz & Knapp

  • Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) attestiert Deutschland im Jahresgutachten 2026 eine starke KI-Forschung, aber massive Schwächen bei der Umsetzung: Nur neun relevante KI-Modelle kamen zwischen 2023 und 2025 aus Deutschland – gegenüber 250 aus den USA. Bei der Rechenkapazität stehen 26.000 H100-Äquivalente hierzulande 1,4 Millionen in den USA gegenüber.
  • Die DSGVO bremst laut Gutachten europäische KI-Entwickler aus, während US-Anbieter ihre Modelle in der EU ungehindert vermarkten. Die Kommission empfiehlt eine Anpassung der Verordnung und ein Missbrauchsprinzip, das Datennutzung grundsätzlich erlaubt, solange kein Missbrauch vorliegt.
  • Gegen die Fragmentierung des Binnenmarkts fordert die Kommission ein „28. Regime" – eine einheitliche EU-Rechtsform für Start-ups – sowie eine europäische Kooperation zur Entwicklung eines Open-Source-Grundlagenmodells, um die Abhängigkeit von US-Technologie zu reduzieren.

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) zeichnet in ihrem Jahresgutachten 2026 ein ernüchterndes Bild des KI-Standorts Deutschland: starke Forschung, aber kaum eigene Modelle, zu wenig Rechenkapazität und eine Datenschutz-Grundverordnung, die europäische Entwickler ausbremst, während US-Modelle ungehindert auf dem EU-Markt agieren. Ein "28. Regime" soll den fragmentierten EU-Binnenmarkt endlich für Start-ups öffnen, und auch bei der Bundeswehr fordern die Experten radikale Reformen.

Das sechsköpfige Gremium des wissenschaftlichen Beratungsgremiums der Bundesregierung unter Vorsitz von Irene Bertschek vom ZEW Mannheim hat das Gutachten heute an Kanzler Merz übergeben. Es liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Forschungs- und Innovationssystems und legt den Schwerpunkt auf drei Kernthemen: Innovationen im Mittelstand, Wettbewerb im Hochschulsystem und die Entwicklung von KI in Deutschland und Europa.

Die zentrale Diagnose fasst die Kommission in einem Satz zusammen: Deutschland und Europa verfügen über starke Forschungslandschaften, liegen aber gegenüber den USA und China bei der Entwicklung von KI-Modellen und der Umsetzung in Wertschöpfung zurück.

Nur neun "bedeutende" KI-Modelle aus Deutschland

Die Zahlenlage verdeutlicht das Ausmaß des Rückstands. Bei wissenschaftlichen KI-Publikationen liegt die EU laut Gutachten zwar vor den USA. China dominiert das Feld. Deutschland belegt weltweit Platz fünf, hinter dem Vereinigten Königreich, und ist in der EU das Land mit den meisten KI-Publikationen.

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Doch schon bei den Patentanmeldungen verschiebt sich das Bild. Die USA und China dominieren mit großem Abstand bei transnationalen KI-Patenten. Deutschland rangiert hinter Japan und Südkorea. Die Expertenkommission bestätigt damit ein Muster, das sie bereits in ihrem Gutachten 2022 diagnostiziert hatte: Deutschlands relative Schwäche bei KI und Mikroelektronik betrifft weniger die Forschung als die Fähigkeit, Neuerungen in Entwicklung und Anwendung umzusetzen.

Besonders drastisch wird der Rückstand bei marktnahen Indikatoren. In einer Auswertung von Daten der Non-Profit-Organisation Epoch AI zu "bedeutenden" KI-Modellen kamen zwischen 2023 und 2025 lediglich neun aus Deutschland. Die USA veröffentlichten im selben Zeitraum 250. Bedeutende Modelle aus Deutschland stammen dem Gutachten zufolge vor allem aus Forschungseinrichtungen, die dabei häufig mit US-amerikanischen Partnern kooperieren, nicht jedoch mit Organisationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

26.000 H100-Äquivalente gegen die US-Übermacht

Beim Blick auf die KI-Infrastruktur wird die technologische Kluft am deutlichsten sichtbar. Für das Jahr 2025 sind in Deutschland laut dem Gutachten lediglich rund 26.000 H100-Äquivalente an Rechenkapazität in großen Rechenzentren öffentlich dokumentiert. Zum Vergleich: Die USA verfügen laut den von der Kommission verwendeten Daten von Epoch AI im Jahr 2025 über rund 1,4 Millionen H100-Äquivalente.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Der Großteil der deutschen KI-Rechenkapazität wird öffentlich betrieben. Aufgrund des EU-Beihilferechts ist eine Nutzung durch private Unternehmen nur im vorwettbewerblichen Bereich möglich. Die Kommission empfiehlt, die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Dafür müsse die Privatwirtschaft befähigt werden, den Ausbau voranzutreiben.

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Dem Ausbau stehen laut der Kommission konkrete Hindernisse im Weg: mangelnde Netzkapazitäten, im internationalen Vergleich hohe Stromkosten und lange Wartezeiten. So könne die Realisierung eines Netzanschluss im Schnitt bis zu sieben Jahre dauern. Frankreich und die nordischen Länder bieten demnach günstigere Standortbedingungen.

Investitionslücke: EU gibt weniger als die Hälfte der USA für KI aus

Die Ausgaben für KI in der EU beziffert das Gutachten auf Grundlage einer OECD-Schätzung für 2023 auf rund 130 Milliarden Euro (0,75 Prozent des BIP). Die USA kommen auf 310 Milliarden Euro (1,22 Prozent). Deutschland liegt mit geschätzten 20 Milliarden Euro unter dem EU-Durchschnitt und weit hinter den USA. Der Abstand habe sich 2025 durch deutlich steigende US-Investitionen sogar noch vergrößert.

Auffällig ist die Struktur der deutschen KI-Ausgaben: 49 Prozent entfallen auf Forschung und Entwicklung, ein im internationalen Vergleich hoher Anteil. In den USA liegt der FuE-Anteil bei nur 29 Prozent, der Großteil fließt in Daten und Equipment. Auch beim Wagniskapital klafft eine Lücke: EU-Investoren steckten laut Gutachten 2025 rund 13,1 Milliarden US-Dollar in KI, US-Investoren 119,8 Milliarden.

Bei den KI-Unternehmen zählt Deutschland laut einer Auswertung der Crunchbase-Datenbank 1.980 Firmen und belegt damit weltweit Platz sieben. Die USA kommen auf 21.719. Immerhin: Der Start-up-Anteil liegt in Deutschland mit 31,3 Prozent fast gleichauf mit den USA (32,9 Prozent).

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Ein "28. Regime" gegen die Fragmentierung

Als eine der zentralen Ursachen für die Schwäche europäischer Start-ups identifiziert die Kommission die Fragmentierung des Binnenmarktes. Junge Unternehmen müssen sich bei der Expansion mit 27 unterschiedlichen nationalen Rechts-, Steuer- und Verwaltungssystemen auseinandersetzen.

Die Kommission fordert daher nachdrücklich die Einführung eines sogenannten "28. Regimes". Dabei handelt es sich um eine neue, einheitliche europäische Rechtsform für Unternehmen, die als optionale 28. Alternative neben den nationalen Rechtsformen existieren soll.

Dieses Regime würde Start-ups und Scale-ups ermöglichen, unter einem harmonisierten, EU-weit gültigen Satz an Vorschriften zu agieren, der Aspekte des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts umfasst.

Die Expertenkommission warnt jedoch vor einer halbherzigen Umsetzung: Das 28. Regime müsse mittels einer EU-Verordnung eingeführt werden, um unmittelbare Geltung zu erlangen. Eine Richtlinie, die wiederum in nationale Gesetze überführt werden müsste, würde das Ziel der Vereinheitlichung verfehlen. Sollte sich auf EU-Ebene keine Mehrheit finden, rät die Kommission der Bundesregierung, das Projekt im Rahmen einer "Koalition der Willigen" oder als deutsch-französische Initiative voranzutreiben.

DSGVO bremst europäische KI-Entwicklung, US-Modelle profitieren

Einer der schärfsten Befunde des Gutachtens betrifft die Datenschutz-Grundverordnung. Viele Expertinnen und Experten sehen laut der Kommission die mangelnde Datenverfügbarkeit als das grösste Hemmnis der KI in Europa, noch vor limitierter Rechenkapazität.

Die Kommission beschreibt konkrete Fälle, in denen juristische Bedenken im Hinblick auf die DSGVO bei deutschen Grundlagenmodellen aus der Forschung zu Verzögerungen von mehreren Monaten und letztendlicher Publikation nur unter einer Forschungslizenz geführt haben, also unter Ausschluss kommerzieller Nutzung. Eine strikte Auslegung der DSGVO verbiete den Einsatz personenbezogener Daten für das Training oder den Betrieb von KI-Systemen.

Das Gutachten benennt das daraus resultierende Paradox: US-amerikanische Anbieter vermarkten ihre KI-Modelle in Europa erfolgreich, obwohl deren Trainings-Praktiken sich nicht an den Vorgaben der DSGVO orientieren. Auch den Digital-Omnibus der Europäischen Kommission sieht die Expertenkommission nicht als Lösung. Zitiert wird die Einschätzung der Rechtsexperten Härting, wonach das "verworrene Geflecht von Ausnahmen und Ausnahmen von diesen Ausnahmen in Art. 9 Abs. 5 DSGVO" dazu führen werde, als "sichersten Weg" zu empfehlen, beim Training und Betrieb von KI-Anwendungen vollständig auf besonders geschützte Personendaten zu verzichten.

Die Kommission empfiehlt eine Anpassung der DSGVO, um das Trainieren von Grundlagenmodellen zu erleichtern. Darüber hinaus schlägt sie die Einführung eines Missbrauchsprinzips vor, das die Verwendung von Daten grundsätzlich erlaubt, solange damit kein Missbrauch betrieben wird.

Digitale Souveränität der EU "stark limitiert"

Deutlich fällt auch die Analyse zur digitalen Souveränität aus. Die Kommission stellt fest, dass die digitale Souveränität Europas stark limitiert sei. Die EU sei bei KI-Chips, KI-Modellen und Cloud-Infrastruktur einseitig von US-amerikanischen Unternehmen abhängig.

Das Gutachten führt bekannte Beispiele an: Microsoft hat im Mai 2025 auf Druck der US-Regierung den E-Mail-Zugang des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs blockiert. US-Präsident Trump im November 2025 bekundet, den Verkauf des neuesten Nvidia-GPU ins Ausland unterbinden zu wollen. Selbst auf EU-Rechenzentren, die europäische Unternehmen betreiben, aber US-Technologie verwenden, ist die Datensicherheit aufgrund des US CLOUD Act nicht vollständig gewährleistet.

Die Konsequenzen gehen laut der Kommission weit über technische Fragen hinaus. Als Beispiel für die Gefährdung europäischer Werte nennt das Gutachten das Leugnen des Holocaust durch Grok, das KI-Modell des Unternehmens xAI. Das Handelsdefizit der EU gegenüber den USA bei größtenteils digitalen Dienstleistungen beziffert die Kommission auf 148 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Als Gegenmassnahme empfiehlt die Kommission, die Bundesregierung solle durch eine Förderung auf eine privatwirtschaftliche europäische Kooperation zur Entwicklung eines Open-Source-Grundlagenmodells hinwirken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten dieses Modell dauerhaft als Ankerkunden unterstützen, da seine Wettbewerbsfähigkeit eine iterative Weiterentwicklung erfordere.

Mittelstand: Versteckte Innovationskraft, erdrückende Bürokratie

Einen Schwerpunkt legt das Gutachten auf den Mittelstand, dem rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland angehören. Die Analyse zeigt ein differenziertes Bild: Zwar tätigen Mittelständler gemessen am Umsatz geringere Innovationsausgaben als als vergleichbare nicht-mittelständische Unternehmen und betreiben seltener kontinuierliche Forschung und Entwicklung. Doch wenn man Strukturunterschiede wie Größe und Branche herausrechnet, innovieren mittelständische Unternehmen sogar häufiger als vergleichbare nicht-mittelständische Firmen.

Besonders erfolgreich sind sie bei inkrementellen Verbesserungen und kundenspezifischen Lösungen – das Erfolgsrezept der "Hidden Champions". Die Studie belegt zudem: Wenn Mittelständler gleichzeitig in Innovation und Digitalisierung investieren, erzielen sie besonders hohe Produktivitätsvorteile.

Als Lichtblick wertet die Kommission die steuerliche Forschungszulage. Die Nutzung stieg rasant: Während 2020 nur 2,7 Prozent der forschenden Unternehmen Anträge stellten, waren es 2023 bereits 17,9 Prozent. Besonders für "Förderneulinge" ist das Instrument attraktiv.

Doch die Hürden bleiben hoch. Neben dem Fachkräftemangel nennt das Gutachten Bürokratie als Hauptbremse. Die Kommission fordert die konsequente Umsetzung des "Once-Only"-Prinzips: Unternehmen sollen Daten nur noch einmal an den Staat übermitteln müssen. Zudem empfiehlt sie "Praxischecks" für neue Gesetze, um deren Belastungswirkung vorab realitätsnah zu prüfen.

Hochschulen: Kampf um Talente und veraltete Strukturen

Auch das deutsche Hochschulsystem steht im Fokus der Experten. Der Wettbewerb hat sich verschärft – nicht nur um Forschungsgelder, sondern zunehmend auch um Studierende. Während staatliche Hochschulen stagnierende Studierendenzahlen verzeichnen, wachsen private Anbieter kontinuierlich.

Ein positiver Befund ist die hohe Attraktivität für internationale Talente. Der Anteil internationaler Studierender stieg auf 14 Prozent. Deutschland hat zudem eine der höchsten "Bleibequoten" unter den OECD-Ländern. Fast die Hälfte der internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten lebt auch fünf Jahre nach Studienabschluss noch in Deutschland. Das sei ein entscheidender Faktor gegen den Fachkräftemangel.

Kritik übt die Kommission jedoch an den internen Strukturen. Die Berufungsverfahren für Professuren dauern in Deutschland oft länger als ein Jahr und sind extrem formalisiert. Dies erschwere es massiv, im internationalen Wettbewerb Spitzenpersonal zu gewinnen. Die Experten fordern eine radikale Beschleunigung und Vereinfachung dieser Verfahren. Zudem bemängelt die Kommission fehlende Transparenz bei der Lehrqualität: Studieninteressierte wählen Hochschulen oft nur nach Forschungsreputation, da vergleichbare Daten zur Lehre fehlen.

Deutsches Wissen fließt in ausländische Innovationen

Eng verknüpft mit der Hochschulsituation ist der Technologietransfer. Eine Studie im Auftrag der Kommission zeigt, dass deutsche Forschung in den vergangenen Jahren deutlich relevanter für weltweite Patente geworden ist. Die Kehrseite ist jedoch ein massiver Abfluss dieses Wissens: 70 bis 90 Prozent der Patentzitierungen deutscher Publikationen entfallen auf Patente von Anmeldern außerhalb Deutschlands.

Das Gutachten differenziert hierbei nach Technologiefeldern: Während in der Biotechnologie, dem Maschinenbau sowie der Luft- und Raumfahrt rund 70 Prozent der Patentzitierungen deutscher Publikationen auf ausländische Anmelder entfallen, ist die Situation bei der künstlichen Intelligenz noch dramatischer. Hier liegt dieser Anteil bei rund 90 Prozent.

Das bedeutet konkret: Die Grundlagenforschung findet zwar an deutschen Hochschulen statt, die wirtschaftliche Verwertung in Form von Patenten erfolgt jedoch fast ausschließlich im Ausland. Dies legt laut der Kommission nahe, dass auch die mit den Forschungsergebnissen verbundenen wirtschaftlichen Erträge zu einem wesentlichen Teil nicht in Deutschland anfallen. In vergleichbaren europäischen Ländern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich sind diese Anteile tendenziell noch höher, während sie in den USA deutlich geringer ausfallen – was sich nur zum Teil durch die Marktgröße erklären lässt.

Gleichzeitig dauern IP-Transferverhandlungen an deutschen Hochschulen im Durchschnitt mehr als 18 Monate. Die Kommission empfiehlt eine Initiative "Transferzeit" mit Transfer- und Gründungsfreisemestern sowie standardisierten IP-Verträgen, um diesen Prozess radikal zu beschleunigen.

Bundeswehr: "Gründerzeit" für Soldaten

Angesichts der geopolitischen Lage widmet sich die Expertenkommission auch intensiv der Innovationsfähigkeit der Bundeswehr. Zwar begrüßt das Gutachten das am 15. Januar 2026 verabschiedete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG), das Instrumente wie Innovationspartnerschaften stärkt und funktionale Leistungsbeschreibungen ermöglicht – also Innovationen nicht mehr allein dem niedrigsten Preis unterordnet.

Doch die Kommission fordert mehr: Um echte Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich zu forcieren, empfiehlt sie den Ausbau der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) oder die Gründung einer eigenständigen militärisch ausgerichteten Innovationsagentur nach dem Vorbild der SPRIND. Auf eine europäische Agentur zu warten, dauere angesichts der aktuellen Bedrohungslage zu lange.

Zudem schlägt die Kommission vor, das Potenzial der Truppe selbst zu nutzen: Berufssoldatinnen und -soldaten sollen zum Ende ihrer Dienstzeit eine "Gründerzeit" erhalten. In dieser Phase könnten sie, unterstützt von der Bundeswehr (etwa durch Testmöglichkeiten für Prototypen), Unternehmen gründen, die Lösungen für militärische Bedarfe entwickeln. Als Nukleus für die Vernetzung von Truppe, Forschung und Start-ups sieht die Kommission das neue Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding.

FuE-Intensität stagniert, 3,5-Prozent-Ziel verfehlt

Auch bei der übergreifenden Kennziffer für Forschungsausgaben sieht die Kommission Handlungsbedarf. Die FuE-Intensität Deutschlands, also der Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt, stagniert seit mehreren Jahren bei 3,13 Prozent (2024). Das von den Vorgängerregierungen gesetzte Ziel von 3,5 Prozent bis 2025 wurde nicht erreicht. Die aktuelle Bundesregierung solle dieses Ziel laut der Kommission mit Nachdruck weiterverfolgen.

Für die Umsetzung der Hightech Agenda, die mit 18 Milliarden Euro bis 2029 ausgestattet ist, fordert das Gutachten mehr Transparenz über die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung, eine Zukunftsquote im Bundeshaushalt und ein Innovationsfreiheitsgesetz zum Abbau von Förderbürokratie. Die ambitionierte F&I-Politik allein reiche allerdings nicht aus, heißt es im Gutachten. Es bedürfe als "unabdingbarer Grundvoraussetzung" attraktiver allgemeiner Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln.

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Quelle: EFI