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OpenAI muss 20 Millionen ChatGPT-Chats an New York Times herausgeben

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Kurz & Knapp

  • Ein US-Gericht verpflichtet OpenAI, rund 20 Millionen anonymisierte ChatGPT-Protokolle an die New York Times herauszugeben.
  • Die Richterin hält die Daten für prozessrelevant und sieht den Datenschutz durch die Anonymisierung als gewährleistet an.
  • OpenAI hat gegen den Beschluss Berufung eingelegt, muss die Daten aber laut Anordnung binnen einer Woche nach einer Bereinigung bereitstellen.

Ein Bundesgericht hat im Streit um die Forderung der New York Times entschieden: OpenAI muss Millionen anonymisierter ChatGPT-Protokolle offenlegen. Richterin Ona Wang ordnete am Mittwoch an, dass die rund 20 Millionen Logs relevant seien, um Urheberrechtsverletzungen zu beweisen und OpenAIs Vorwurf der Beweismanipulation zu widerlegen, berichtet Reuters.

OpenAI legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein. Ein Sprecher warnte unter Berufung auf Sicherheitschef Dane Stuckey erneut, dass die Herausgabe „langjährige Datenschutzstandards“ missachte und mit gängigen Sicherheitspraktiken breche. Richterin Wang wies dies zurück: Es gebe in diesem Fall mehrere Schutzebenen gerade wegen der sensiblen Natur der Daten. Die Maßnahmen des Unternehmens würden Datenschutzbedenken „angemessen mindern“. OpenAI muss die Daten nun innerhalb von sieben Tagen nach der Bereinigung bereitstellen.

Der Streit ist Teil einer Welle von Klagen, bei denen Urheberrechtsinhaber Tech-Firmen vorwerfen, ihre Werke unerlaubt für das KI-Training genutzt zu haben. OpenAI argumentierte vor Gericht vergeblich, dass 99,99 Prozent der angeforderten Transkripte nichts mit den Vorwürfen zu tun hätten. Ursprünglich wollte die NYT 120 Millionen Chatverläufe, OpenAI bot 20 Millionen ein und gab an, dass die Anonymisierung etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen werde.

Originalartikel vom 12. November 2025:

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Die New York Times fordert von OpenAI die Herausgabe von 20 Millionen privaten ChatGPT-Unterhaltungen. Laut OpenAI will die Zeitung prüfen, ob Nutzer das Modell genutzt haben, um ihre Bezahlschranke zu umgehen. OpenAI lehnt dies als Eingriff in den Datenschutz ab. Die Forderung betreffe auch Personen, die nichts mit der Klage zu tun hätten.

Zuvor hatte die NYT bereits verlangt, dass Nutzerinhalte aus ChatGPT und der API dauerhaft gespeichert werden, sogar dann, wenn diese schon gelöscht wurden, um mögliche Beweise zu sichern. Der Streit ist Teil eines seit Ende 2023 laufenden Verfahrens, in dem die NYT OpenAI vorwirft, Inhalte ohne Erlaubnis zum KI-Training verwendet zu haben.

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Quelle: Reuters | OpenAI