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Das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) hat den Antrag von OpenAI auf Eintragung einer Marke für das Akronym "GPT" abgelehnt.

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Die Begründung des Patentamtes lautet, dass GPT "rein beschreibend" sei und eine Eigenschaft des Produktes des Unternehmens ausdrücke. "GPT" steht für General Pretrained Transformer, die Bezeichnung für die Technologie, die den großen Sprachmodellen zugrunde liegt.

Die in Modellen wie GPT verwendete Transformer-Technologie wurde ursprünglich von Forschern von Google Brain 2017 in einem Papier mit dem Titel "Attention is All You Need" vorgestellt. OpenAI hat diese Technologie für seine GPT-Modelle weiterentwickelt und verbessert.

Seit der Einführung seines Chatbots ChatGPT im November 2022 hat OpenAI versucht, andere Unternehmen daran zu hindern, GPT zu verwenden. Das Unternehmen argumentierte, dass der durchschnittliche Verbraucher die tatsächliche Bedeutung des Akronyms nicht verstehen würde.

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GPT ist ein weitverbreitetes Akronym

Das USPTO ist jedoch anderer Meinung und erklärt, dass viele Verbraucher "GPT" mit bestimmten Produktkategorien und Technologien in Verbindung bringen würden. Außerdem wolle es durch die Zurückweisung des Antrags verhindern, dass OpenAI bereits auf dem Markt befindliche GPT-Produkte rechtlich angreifen kann.

Unternehmen und Mitbewerbern müsse es erlaubt sein, beschreibende Sprache zu verwenden, wenn sie ihre eigenen Waren oder Dienstleistungen in Werbe- und Marketingmaterialien der Öffentlichkeit präsentieren.

Die Fallakte enthält zahlreiche Screenshots von Produkt- und Informationswebseiten, die "GPT" in einem anderen Kontext als OpenAI verwenden.

"Die aus dem Internet beigefügten Beweise zeigen, dass 'GPT' ein weitverbreitetes Akronym ist, das für 'generative pre-trained transformers' steht, also neuronale Netze, die Anwendungen die Fähigkeit verleihen, menschenähnliche Texte und Inhalte (Bilder, Musik und mehr) zu erstellen und Fragen in einer gesprächsähnlichen Weise zu beantworten."

Damit hat das USPTO den Antrag von OpenAI zum zweiten Mal zurückgewiesen. Das Unternehmen kann noch eine Überprüfung beantragen oder beim Trademark Trial and Appeal Board Berufung einlegen. OpenAI verwendet "GPT" als Marke für ChatGPT, seine eigenen GPT-Sprachmodelle und APIs und die "GPT"-Chatbots im OpenAI Store.

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Zusammenfassung
  • Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat OpenAIs Antrag auf Eintragung einer Marke für das Akronym "GPT" abgelehnt, da es "rein beschreibend" ist und eine Eigenschaft des Produkts ausdrückt.
  • OpenAI hatte versucht, andere Unternehmen daran zu hindern, GPT zu verwenden. Aber das USPTO argumentiert, dass viele Verbraucher das Akronym mit bestimmten Produktkategorien und Technologien in Verbindung bringen würden.
  • Es ist das zweite Mal, dass das USPTO den Antrag von OpenAI abgelehnt hat. OpenAI kann noch eine Überprüfung beantragen oder beim Trademark Trial and Appeal Board Berufung einlegen.
Quellen
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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