Deutsches Gericht entscheidet: Die Behauptung "Das ist KI" reicht nicht, um das Urheberrecht auszuhebeln
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein von einer Person geschriebener Liedtext urheberrechtlich geschützt bleibt, auch wenn die zugehörige Musik per KI (SunoAI) erzeugt wurde.
Eine Klägerin hatte den Text im April 2025 verfasst und einem Produzenten übergeben, der daraus mit KI ein Lied erstellte. Laut Urteil hatte die Klägerin dabei auch während des KI-Einsatzes weiter am Text mitgewirkt und Änderungen selbst vorgenommen.
Eine andere Künstlerin fragte nach den Rechten am Text, erhielt keine Zustimmung, übernahm aber dennoch wesentliche Textteile für ein eigenes Lied, das über Spotify und andere Dienste vertrieben wurde. Auf Twitch räumte sie ein, mit einem Song auf Tour zu gehen, der ihr nicht gehöre. Auf Instagram bewarb sie das Lied mit den Worten "Kommt alleee rein bevor der Song gesperrt wird".
Gegenseite: Text sei KI-generiert und daher nicht geschützt
Im Verfahren argumentierte die Gegenseite, der Text sei vollständig KI-generiert, was ein Musiksachverständiger in einem Gutachten belegt habe. Der Gutachter verwies auf logische Brüche, formelhafte Satzkonstruktionen und mangelnde Poesie als Indizien für ein maschinelles Produkt. Daher bestehe kein Urheberrecht und die Klägerin könne keine Rechte geltend machen.
Das Gericht stellte dazu klar: Wer konkrete Anhaltspunkte für einen KI-Output vorbringe, verpflichte die Gegenseite zwar zur genauen Darlegung des Schaffensprozesses. Die Klägerin habe aber per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht, den Text selbst geschrieben zu haben. Das Gericht betonte, dass gerade bei Liedtexten stilistische Brüche Ausdruck künstlerischer Freiheit sein könnten. Das Gutachten konnte das Gericht nicht vom Gegenteil überzeugen.
Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen die Vertriebsfirma und untersagte die Verbreitung und Bewerbung des Liedes. Die Entscheidung ist anfechtbar.
Für den Alltag heißt das: Wer Inhalte mit Verweis auf mangelndes Copyright übernehmen will, weil sie angeblich KI-generiert seien, muss das gut nachweisen können. Umgekehrt kann eine Dokumentation des eigenen Schaffensprozesses vor Gericht helfen.
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