- Entlassung von Shira Perlmutter, Leiterin des Copyright Office, ergänzt (letzter Absatz).
Das US-Copyright-Büro hat in einem aktuellen Bericht klargestellt, dass das Training künstlicher Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Werken nicht pauschal unter die Fair-Use-Doktrin fällt.
Damit widerspricht die Behörde der gängigen Argumentation aus Teilen der KI-Industrie, wonach das Training von KI-Modellen mit geschütztem Material grundsätzlich als faire Nutzung gelten könne.
Mehrere von der Branche vorgebrachte Rechtfertigungen weist das Copyright Office zurück – darunter den Vergleich mit menschlichem Lernen und die Annahme, es handle sich um eine nicht-expressive Nutzung. Letzteres bedeutet, dass das Training angeblich nur statistische Muster analysiert und keine kreativen Ausdrucksformen reproduziert.
Das sieht die Behörde anders: Wenn KI-Modelle Inhalte erzeugen, die in Stil, Funktion oder Aussagekraft mit menschlich geschaffenen Werken vergleichbar sind, handelt es sich um "expressive Ausgaben". Solche Inhalte könnten Märkte für diese Originalwerke beeinträchtigen und somit gegen Fair Use sprechen.
Ein zentraler Unterschied zum menschlichen Lernen sei die technische Leistungsfähigkeit von KI: Menschen speichern nur unvollständige Eindrücke erlebter Werke – gefiltert durch Persönlichkeit, Erinnerung und Kontext. Generative KI hingegen arbeitet mit perfekten Kopien, kann Werke nahezu augenblicklich analysieren und generiert Inhalte mit einer Geschwindigkeit und Skalierung, die menschliche Schöpfung weit übertrifft.
Lizenzierung statt gesetzlicher Eingriffe
Der Bericht legt nahe, dass bestimmte Trainingszwecke als transformativ gelten könnten. Ob sie unter Fair Use fallen, hänge von Faktoren wie Werkart, Quelle, Verwendungszweck und Kontrolle der Ergebnisse ab. Bei Analyse- oder Forschungszwecken seien generierte Inhalte in der Regel kein Ersatz für Originalwerke.
Kommerzielle Anwendungen, bei denen große Mengen geschützter Werke genutzt werden, um Inhalte zu erzeugen, die mit diesen auf bestehenden Märkten konkurrieren, überschreiten laut der Behörde jedoch die Grenzen des Fair Use.
Relevant ist dabei auch die Herkunft der Trainingsdaten: Die Nutzung illegal beschaffter Werke – etwa aus Piraterieplattformen oder durch Umgehung von Paywalls – wirke sich negativ auf die Fair-Use-Bewertung aus. Einige Trainingsdaten stammen offenbar aus solchen Quellen.
Statt gesetzlicher Maßnahmen empfiehlt das Copyright Office, freiwillige Lizenzmärkte weiterzuentwickeln. Erste Ansätze individueller und kollektiver Lizenzierung seien bereits in mehreren Sektoren erkennbar. Für Bereiche ohne funktionierende Modelle schlägt die Behörde alternative Lösungen wie erweiterte kollektive Lizenzierung vor.
Ein staatliches Eingreifen sei derzeit verfrüht, da sich die Märkte noch im Aufbau befänden und es an breiter Unterstützung für Gesetzesänderungen fehle.
Einzelfallprüfung bleibt maßgeblich
Trotz der Kritik an pauschalen Fair-Use-Behauptungen befürwortet das Copyright Office kein generelles Verbot von KI-Training. Die Behörde verweist auf die Flexibilität der Fair-Use-Doktrin, die sich bereits in früheren Technologiewandelphasen bewährt habe. Die rechtliche Bewertung müsse dynamisch bleiben.
Die amerikanische Führungsrolle im KI-Bereich lasse sich am besten durch die gleichzeitige Unterstützung der KI-Innovatoren und der Urheberrechtsinhaber sichern. Ziel müsse sein, dass diese Technologien sowohl den Entwicklern, die sie gestalten, als auch den Kreativen, deren Inhalte sie antreiben, sowie der Allgemeinheit zugutekommen. Das Copyright Office unterstützt den US-Kongress beratend.
Update: Kurz nach Veröffentlichung des Berichts hat die Trump-Administration Shira Perlmutter, die Leiterin des U.S. Copyright Office, entlassen. Der Demokrat Joe Morelle kritisierte die Entscheidung scharf. Laut Morelle sei die Entlassung eine Reaktion darauf, dass Perlmutter sich geweigert habe, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Training zu legitimieren, wie es sich unter anderem der Trump-Vertraute Elon Musk wünscht. Die Entscheidung sei ein "dreister, beispielloser Machtmissbrauch ohne rechtliche Grundlage".