Wer mit Googles KI-Diensten Inhalte generiert, wird von Google vor möglichen Urheberrechtsansprüchen Dritter geschützt.
In einem Blogpost der Cloud-Sparte kündigt Google an, die Kunden der eigenen generativen KI-Systeme vor möglichen rechtlichen Risiken und Ansprüchen Dritter zu schützen. Folgende Dienste sind laut Google von diesem Versprechen umfasst.
- Duet AI in Workspace, einschließlich generiertem Text in Google Docs und Gmail und generierten Bildern in Google Slides und Google Meet
- Duet AI in Google Cloud, einschließlich Duet AI für unterstützte Anwendungsentwicklung
- Vertex AI Suche
- Vertex AI Konversation
- Vertex AI Texteinbettungs-API / Multimodale Einbettungen
- Visuelle Untertitelung / Visuelle Fragen und Antworten auf Vertex AI
- Codey-APIs
Laut Google gilt der Rechtsschutz sowohl für die Trainingsdaten als auch für den generierten Output. Allerdings schränkt das Unternehmen den Rechtsschutz insofern ein, als dass die Nutzerinnen und Nutzer der generativen KI-Dienste nicht gezielt Material generieren dürfen, das Urheberrechte verletzen könnte, also beispielsweise Maskottchen oder Marken anderer Unternehmen in einem generativen Bild-KI-System nachbilden. Zudem müssten Quellen korrekt zitiert werden.
Die Haftungsfreistellung für generierte Inhalte bedeutet, dass Sie die mit einer Reihe unserer Produkte generierten Inhalte in dem Wissen verwenden können, dass Google Sie von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum, einschließlich Urheberrechten, freistellt - vorausgesetzt, Ihr Unternehmen befolgt verantwortungsvolle KI-Praktiken wie die oben beschriebenen.
KI-Copyright: Gerichtsverfahren sind angängig
Hintergrund dieses ungewöhnlichen Rechtsschutzes ist, dass Anbieter großer Text- und Bildmodelle derzeit in den USA verklagt werden, weil die Modelle teilweise mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert sind.
Die Kläger wittern eine Urheberrechtsverletzung, die Vorlagenanbieter berufen sich auf die Fair-Use-Doktrin. Auch Microsoft und Adobe bieten diesen ungewöhnlichen Rechtsschutz an, um ihren Kunden trotz der unklaren Rechtslage die Sicherheit zu geben, dass die Systeme uneingeschränkt genutzt werden können.