Gerichtsurteil: KI-Bildgenerator "Stable Diffusion" ist keine "rechtsverletzende Kopie"
Der High Court in London hat die zentrale Urheberrechtsklage von Getty Images gegen Stability AI abgewiesen. Interessant ist das Urteil insbesondere wegen der klaren Feststellung zur sekundären Urheberrechtsverletzung.
Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Entwickler generativer KI-Modelle. Im Kern ging es um die Frage, ob ein KI-Modell, dessen Erstellung auf urheberrechtlich geschützten Daten basiert, selbst eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Getty Images hatte Stability AI vorgeworfen, Millionen von Bildern von ihren Websites "gescraped" zu haben, um Stable Diffusion zu trainieren. Dies bezeichnete Getty als "existenzielle Bedrohung" für die Kreativbranche. Diese zentralen Klagepunkte, darunter die primäre Urheberrechtsverletzung durch das Training und die generierten Bilder, musste Getty jedoch fallen lassen.
Grund dafür war laut Gerichtsdokumenten, dass es keine Beweise dafür gab, dass das Training des KI-Modells in Großbritannien stattgefunden hatte. Die Klage reduzierte sich daher auf die nun entschiedenen, engeren Fragen der sekundären Urheberrechts- und der Markenrechtsverletzung.
KI-Modell gilt nicht als "rechtsverletzende Kopie"
Der interessantere Punkt des Urteils ist daher die Abweisung der Klage wegen sekundärer Urheberrechtsverletzung. Getty Images hatte argumentiert, dass Stable Diffusion eine "rechtsverletzende Kopie" sei, weil die Erstellung der Modellgewichte eine Verletzung des Urheberrechts an den Trainingsbildern dargestellt hätte.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass ein KI-Modell wie Stable Diffusion, "das keine urheberrechtlich geschützten Werke speichert oder reproduziert (und dies auch nie getan hat)", keine "rechtsverletzende Kopie" gemäß dem britischen Copyright, Designs and Patents Act (CDPA) darstellt. Obwohl der Begriff "Artikel" im Gesetz auch immaterielle Objekte umfassen kann, sei die Klage unbegründet.

Markenrechtsverstöße sind historisch und eng begrenzt
Einen begrenzten Erfolg konnte Getty Images bei der Markenrechtsverletzung verbuchen. Das Gericht stellte fest, dass bestimmte ältere Versionen von Stable Diffusion unter bestimmten Umständen Wasserzeichen generierten, die den Marken von Getty Images und iStock ähnelten.
Das Gericht betonte jedoch, dass dieser Erfolg auf spezifischen Bildbeispielen beruht und es "unmöglich ist zu wissen, wie viele (oder in welchem Umfang) Wasserzeichen im realen Leben generiert wurden", die in eine ähnliche Kategorie fallen würden. Auch eine Klage wegen Rufschädigung wurde abgewiesen. Das Gericht sieht zudem keine Grundlage für die Zahlung von zusätzlichem Schadensersatz an Getty.