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Das KI-Unternehmen Anthropic hat sich mit führenden Musikverlagen darauf geeinigt, dass sein Chatbot Claude keine urheberrechtlich geschützten Songtexte mehr ausgeben oder verarbeiten darf. Die grundsätzliche Frage der KI-Nutzung von Songtexten bleibt offen.

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Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, haben sich der KI-Anbieter Anthropic und führende Musikverlage wie Universal Music Group, Concord Music Group und ABKCO auf eine vorläufige Einigung im Streit um Songtexte geeinigt.

Die Vereinbarung verbietet es dem KI-Assistenten Claude, Songtexte der Verlage wiederzugeben oder neue Texte basierend auf dem geschützten Material zu erstellen. Die Musikverlage hatten Anthropic 2023 verklagt, nachdem Claude Songtexte von mindestens 500 Songs von Künstlern wie Katy Perry, den Rolling Stones und Beyoncé ausgegeben hatte.

Grundsatzfrage des KI-Trainings bleibt ungeklärt

Anthropic betont in einer Stellungnahme, dass Claude keine Urheberrechtsverletzungen begehen dürfe und das Unternehmen bereits zahlreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt habe. Die Vereinbarung entspreche diesen Prioritäten.

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Die Einigung sieht ein Meldeverfahren vor: Die Verlage können Anthropic schriftlich informieren, wenn die Schutzmaßnahmen nicht wie beabsichtigt funktionieren. Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer zügigen Bearbeitung solcher Meldungen.

Die grundsätzliche Frage, ob Anthropic für das Training von KI-Modellen urheberrechtlich geschützte Daten wie Songtexte nutzen darf, klärt diese Angelegenheit allerdings nicht. Anthropic besteht hier weiter auf "Fair Use", ein grundlegendes Urteil steht aus.

GEMA verklagt OpenAI in Deutschland

Auch in Deutschland ist die Frage der KI-Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat im November 2024 eine Klage gegen OpenAI eingereicht; auch hier geht es um den Vorwurf, dass ChatGPT Songtexte ohne Lizenzen oder Vergütung verwertet. Die GEMA bezeichnet ihren Fall als Musterklage, um die KI-Vergütung generell zu klären.

OpenAI hat im Mai 2024 einen "Media Manager" angekündigt, der es Rechteinhabern ermöglichen soll, ihre Werke vom KI-Training künftiger Modelle ein- oder auszuschließen - ähnlich dem kürzlich vorgestellten Opt-out-Modell von YouTube. Allerdings hat OpenAI seit der Ankündigung des Tools keine Updates mehr veröffentlicht.

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Zusammenfassung
  • Anthropic und führende Musikverlage haben sich darauf geeinigt, dass der KI-Assistent Claude keine urheberrechtlich geschützten Songtexte mehr ausgeben darf.
  • Die Vereinbarung sieht vor, dass Anthropic Schutzmaßnahmen umsetzt und Meldungen der Verlage über Funktionsstörungen zügig nachgeht. Die grundsätzliche Frage, ob Anthropic geschützte Daten wie Songtexte für das KI-Training nutzen darf, bleibt aber offen.
  • In Deutschland klagt die GEMA gegen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten ohne Lizenzen oder Vergütung. OpenAI hat einen "Media Manager" angekündigt, der es Rechteinhabern ermöglichen soll, ihre Werke vom KI-Training auszuschließen, bisher aber keine Updates dazu veröffentlicht.
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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