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Intels Tochterunternehmen Mobileye darf selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen testen. Erste Versuche finden rund um München statt.

Bislang durften selbstfahrende Fahrzeuge in Deutschland nur selten und in der Regel auf nicht-öffentlichen Straßen getestet werden. Nun darf das israelische Unternehmen Mobileye, das 2017 für mehr als 15 Milliarden US-Dollar von Intel gekauft wurde, Testfahrten auf öffentlichen deutschen Straßen vornehmen.

Ziel ist laut Intel neben der Gewinnung von Daten zur Verbesserung der Fahrsysteme in Alltags-Umgebungen die Demonstration der Zuverlässigkeit und Sicherheit selbstfahrender Fahrzeuge, die die Mobileye-Technologie beinhalten. Mobileye ist führender Anbieter für Fahrassistenz-Systeme und rüstet beispielsweise Autos von Audi und BMW aus.

Unmengen Echtzeit-Daten steuern Autos – jetzt auch in Deutschland

Das Unternehmen sieht die Zukunft der Mobilität im völlig autonomen Verkehr. Seit Mitte 2018 testet Mobileye selbstfahrende Fahrzeuge in Jerusalem, einer Stadt, die für teils chaotischen Verkehr berüchtigt ist.

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Acht verschiedene Kameras sorgen für ein 360-Grad-Sichtfeld des Fahrzeugs. EyeQ5-Prozessoren führen Kamera- und weitere Sensor-Daten, darunter Radar und Lidarsysteme (Light Detection And Raninging), zusammen und werten sie in Echtzeit aus. Die Prozessoren können zu diesem Zweck bis zu 2,5 Billionen Rechenoperationen pro Sekunde ausführen. Die Datenübertragung-Bandbreite beträgt 40 Gbit/s.

Für das Training solcher Systeme wird vor Implementierung in Fahrzeuge oft maschinelles Lernen eingesetzt.

Die Mobileye-Technologie kommt nun auch auf deutschem Boden erstmals zur Anwendung unter Alltagsbedingungen. Der TÜV SÜD erlaubte Mobileye und Intel die Nutzung ihrer selbstfahrenden Fahrzeuge auf Autobahnen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 130 km/h. Im Umkreis von München werden die autonomen Fahrzeuge auch im Stadtbereich getestet. Ein Sicherheits-Operator ist jederzeit mit an Bord und kann bei Bedarf eingreifen. Später möchte das Unternehmen die Tests auf weitere Bereiche in Deutschland ausweiten.

Selbstfahrende Autos haben (nicht nur) Vorteile

Autonomes Fahren gilt als deutlich sicherer als traditionelles Fahren mit einem Menschen am Steuer. Gerade auf Autobahnen könnten selbstfahrende Fahrzeuge für erheblich flüssigeren Verkehr sorgen und Risikofaktoren wie mangelnde Konzentration oder Sekundenschlaf ausschließen.

Schwieriger wird es allerdings in urbanen Bereichen, in denen das Fahrsystem sehr viele verschiedene Informationen in kürzester Zeit auswerten und darauf basierend Entscheidungen treffen muss, etwa wenn Fußgänger die Fahrbahn abseits von Zebrastreifen oder Ampeln überqueren.

Empfehlung

Zusätzlich muss das KI-System sehr gut differenzieren können. Im Mai 2016 versagte dabei der Autopilot in einem Tesla S. Tesla verwendete eigenen Angaben zufolge eine Kombination aus verschiedenen Fahrassistenzsystemen, darunter auch Mobileye. In besagtem Fall konnte das System einen weißen Lastwagenauflieger eines kreuzenden LKWs nicht als solchen erkennen und leitete kein Bremsmanöver ein. Der Fahrer, der Berichten zufolge einen Film auf einem Laptop ansah und nicht auf den Verkehr achtete, kam ums Leben.

Rechtliche Fragen müssen noch geklärt werden

Mobileye beendete im gleichen Jahr die Zusammenarbeit mit Tesla und kritisierte damals, dass der Autobauer zu risikobereit und das verwendete System nicht ausgereift genug sei, um es schon im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Querstehende Fahrzeuge kann Mobileyes System seit 2018 zweifelsfrei erkennen.

Auf der anderen Seite geben Projekte wie etwa von Google an, dass die selbstfahrenden Autos, die bereits seit Jahren Millionen Kilometer in den USA zurücklegen, kaum an Unfällen schuld sind oder diese sogar verhindern.

Rechtlich gesehen ist es seit 2017 theoretisch möglich, selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen zu betreiben. Dabei darf sich der Fahrer sogar „vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden“, muss allerdings immer in der Lage sein, einzugreifen. Allerdings sind viele Fragen noch ungelöst, etwa die Haftung bei Unfällen. So gibt es beispielsweise die Forderung, dass beim voll automatisierten Fahren (SAE 5) der Fahrzeugführer von der Haftung freigestellt werden müsse.

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