Die GEMA hat eine Klage gegen das US-Unternehmen Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht. Die GEMA wirft Suno vor, für sein KI-Musiktool geschützte Aufnahmen aus dem GEMA-Repertoire verwendet zu haben, ohne dafür Lizenzen zu erwerben oder die Urheber zu vergüten. Das Tool erzeugte Inhalte, die bekannten Songs wie "Forever Young" oder "Atemlos" laut der GEMA stark ähneln. GEMA-Chef Dr. Tobias Holzmüller mahnt Fairness und Respekt gegenüber Urhebern im KI-Markt an. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Ralf Weigand fordert einen Rechtsrahmen, der Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch KI-Anbieter sichert. Die GEMA hatte bereits im November 2024 gegen OpenAI geklagt und weitet nun ihre Aktivitäten auf KI-Musiktools aus.
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