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Die Datenschutzorganisation noyb hat in elf europäischen Ländern Beschwerde gegen Meta (ehemals Facebook) eingereicht.

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Der Vorwurf: Meta will persönliche Daten wie Posts, Bilder und Informationen aus Online-Tracking für eine undefinierte "KI-Technologie" verwenden und mit Dritten teilen. Statt die Nutzer um Einwilligung zu bitten, beruft sich der Konzern auf ein "berechtigtes Interesse", das über den Rechten der Betroffenen stehe.

Laut noyb verstößt das klar gegen die DSGVO. Die geplante Datennutzung sei viel zu breit gefasst und der Zweck unklar.

"Meta sagt im Grunde, dass es ‚beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann', so lange dies über ‚KI-Technologie' passiert", kritisiert noyb-Gründer Max Schrems.  Theoretisch könne Meta damit alles machen, vom Chatbot über aggressive personalisierte Werbung bis zu Killerdrohnen.

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Der Europäische Gerichtshof habe bereits klargestellt, dass Meta kein berechtigtes Interesse habe, sich über das Recht auf Datenschutz hinwegzusetzen, so Schrems. Jetzt versuche der Konzern, mit den gleichen Argumenten eine noch umfassendere Nutzung zu rechtfertigen.

Einen Widerspruch einzulegen, sei für Nutzer eine Farce, moniert noyb. Meta stelle dafür zwar ein Formular bereit, mache den Vorgang aber extrem kompliziert. Insgesamt sieht die Organisation Verstöße gegen mindestens zehn Artikel der DSGVO.

Die zuständigen Datenschutzbehörden müssen nun entscheiden, ob sie ein Dringlichkeitsverfahren einleiten. Laut Berichten beruht Metas Vorgehen auf einem Deal mit Irlands Datenschutzkommission, die als Regulierer für den Konzern zuständig ist. Die Behörde habe Meta schon einmal einen DSGVO-Verstoß ermöglicht, der mit 395 Millionen Euro Strafe endete.

noyb hat mit Beschwerden gegen Meta bereits Strafen von über 1,5 Milliarden Euro erwirkt. Weitere rechtliche Schritte von Organisationen und Nutzern seien wahrscheinlich, sollte der Konzern seine KI-Pläne weiter verfolgen.

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Zusammenfassung
  • Die Datenschutzorganisation noyb hat bei Aufsichtsbehörden in elf EU-Ländern Beschwerde gegen Meta eingereicht. Grund ist die geplante Verwendung persönlicher Nutzerdaten für eine undefinierte "KI-Technologie", die nach Ansicht von noyb gegen die DSGVO verstößt.
  • Meta beruft sich auf ein "berechtigtes Interesse", das über den Rechten der Betroffenen stehe. Laut noyb-Gründer Max Schrems könnte der Konzern damit theoretisch alles machen, vom Chatbot über aggressive Werbung bis zu Killerdrohnen. Ein Widerspruch sei für Nutzer eine Farce.
  • noyb sieht Verstöße gegen mindestens zehn DSGVO-Artikel. Die Behörden müssen nun über ein Dringlichkeitsverfahren entscheiden.
Quellen
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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