Der Ex-Beatle Paul McCartney kritisiert die geplante Änderung des britischen Urheberrechts scharf. Das neue Gesetz würde KI-Unternehmen erlauben, kreative Inhalte ohne explizite Erlaubnis zu nutzen.
Die britische Regierung erwägt eine Gesetzesänderung, die es KI-Entwicklern erlauben würde, Inhalte von Urhebern im Internet zu nutzen, um ihre Modelle zu trainieren, sofern die Rechteinhaber dem nicht widersprechen.
In einem Interview mit der BBC appelliert McCartney an die Regierung, ihre Pläne zu überdenken und kreative Denker und Künstler zu schützen. Er sieht die Gefahr, dass durch KI ein "Wilder Westen" entsteht, in dem die Urheberrechte der Künstler nicht ausreichend geschützt werden.
Besonders besorgt ist der Musiker um den künstlerischen Nachwuchs: "Da kommen junge Leute, schreiben einen wunderbaren Song - und besitzen ihn nicht einmal."
McCartney, der kürzlich selbst KI für den letzten Beatles-Song "Now and Then" einsetzte, betont: "KI ist großartig und kann viele großartige Dinge tun. Aber sie sollte kreative Menschen nicht ausbeuten. Das macht keinen Sinn."
Branchenverband kritisiert Opt-out-System als praxisfern
Tom Kiehl, Chef des Branchenverbandes UK Music, unterstützt McCartneys Position. Es gebe "keine Beweise dafür, dass Kreative ihre Werke effektiv vom Training durch KI-Systeme ausschließen können", kritisiert er das geplante Opt-out-System.
Die britische Regierung beteuert, sie strebe ein Urheberrechtssystem an, das den Urhebern "echte Kontrolle" und Transparenz biete. Nur wenn die Interessen der Künstler gewahrt blieben, werde man voranschreiten.
Ein Opt-out-System würde die Last auf die einzelnen Künstler verlagern: Sie müssten sich einen Überblick über alle KI-Betreiber verschaffen und jedem einzelnen widersprechen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Opt-out-Systeme primär den Datensammlern nutzen.
Ein Lösungsansatz könnte das kürzlich von YouTube eingeführte System sein, bei dem Creators selbst entscheiden können, ob ihre hochgeladenen Videos von KI-Unternehmen genutzt werden dürfen und sogar einzelne Betreiber auswählen können. Perspektivisch könnte dies auch zu einer Vergütung für Trainingsdaten führen.
Allerdings bräuchte es wohl auch hier einen Industriestandard über alle Plattformen und Länder hinweg. Ein großes Unterfangen.
In den USA klagen bereits große Plattenfirmen gegen Anbieter von Musikgeneratoren. In Deutschland klagte die Gema kürzlich gegen den Musikgenerator Suno.ai und gegen ChatGPT, weil dieses Songtexte 1:1 ausgeben kann.