Der KI-Erfinder Stephen Thaler ist erneut vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ein Urheberrecht für generierte Inhalte durchzusetzen. Die Richterin gibt jedoch einen Ausblick auf womöglich notwendige Neuerungen im Urheberrecht.
Am vergangenen Freitag entschied die US-Bezirksrichterin Beryl A. Howell, dass ein KI-Bild nicht urheberrechtlich geschützt werden kann. Das Urteil bestätigt damit eine wiederholte Einschätzung des US Copyright Office vom Februar 2022, das Thalers KI-Bild „A Recent Entrance to Paradise“ (siehe Titelbild) kein KI-Urheberrecht zuerkennen wollte.
Ähnlich wie in seinen zahlreichen Patentstreitigkeiten wollte Thaler erreichen, dass die Behörde das Bild als Auftragsarbeit der KI für ihn als Eigentümer seines generativen Bildsystems "Creativity Machine" anerkennt. Damit wäre die KI als Urheber und er als Eigentümer eingetragen.
Thaler ist Mitglied der Lobby-Gruppe „The Artificial Inventor Project“, die Patente von KI-Systemen durchsetzen will.
"Menschliche Urheberschaft ist Grundlage des Urheberrechts"
Richterin Howell teilt jedoch die Ansicht der Behörde und verweist auf frühere Urteile wie das berühmte Affenfoto. Urheberrechte könnten nur für Werke vergeben werden, an denen Menschen beteiligt sind. Die menschliche Urheberschaft sei die Grundlage des Urheberrechts.
Die Richterin verschließt sich aber nicht neuen Gesetzen im Zeitalter der KI, im Gegenteil: In ihrer Urteilsbegründung räumt sie ein, dass das geltende Urheberrecht an "neue Grenzen" stoße, wenn Künstler KI für ihre Kunst nutzten.
Die entscheidende Frage vor Gericht dürfte sein, wie viel menschlicher Beitrag bei der Schaffung eines KI-Werks notwendig ist, damit es urheberrechtlich geschützt werden kann: Reicht eine fantasievolle Idee, die in einen wirkungsvollen Prompt gegossen wird? Oder bedarf es einer zusätzlichen Leistung, etwa dem Training eines spezialisierten Systems?
Laut Howell muss in diesem Zusammenhang auch die Originalität von KI-Kunst bewertet werden, die von Systemen stammt, die auf urheberrechtlich geschützte Werke trainiert wurden. Entsprechende Verfahren sind bereits anhängig.
Thaler sucht ideologische Lösung für KI-Urheberrecht
Dass die Richterin Thalers Klage dennoch mit Leichtigkeit abweist, liegt an seinem Antrag, in dem er bewusst einräumt, nicht selbst an der Generierung des Bildes beteiligt gewesen zu sein, womit er die oben erwähnte Komplexität aus dem Rechtsstreit ausklammert.
Das wiederum liegt an Thalers "Besessenheit", wie es ein Richter in einem früheren KI-Patentstreit formulierte, KI auf eine Stufe mit menschlicher Kreativität stellen zu lassen. Viel einfacher wäre es, KI als künstlerisches Werkzeug anzuerkennen, mit dem Menschen als Urheber. Das Urheberrecht an einem KI-Werk würde dann dem Menschen zustehen, der die KI veranlasst hat, das Bild zu erzeugen, und nicht dem KI-System.
Thaler argumentiert zudem, dass ein Urheberrecht für KI-Bilder einen Anreiz für mehr Schöpfungen schaffen würde, was wiederum im Einklang mit dem Zweck des Urheberrechts stünde, Kunst zu fördern, die der Öffentlichkeit nützt. Er möchte erneut Berufung einlegen.