X im Visier von Datenschützern wegen KI-Training mit Nutzerdaten
Kurz & Knapp
- Die Datenschutzorganisation Noyb hat in neun EU-Ländern Beschwerde gegen X (ehemals Twitter) eingereicht, weil das Unternehmen persönliche Nutzerdaten zum Training seiner KI-Systeme verwendet, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.
- Laut Noyb verstößt X damit gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Organisation will den Druck auf die irische Datenschutzbehörde DPC erhöhen, die für die Regulierung der meisten großen US-Internetfirmen in der EU zuständig ist.
- Der Fall erinnert an das Vorgehen von Noyb gegen die KI-Pläne von Meta. Auch hier hatte die Organisation in mehreren Ländern Beschwerde eingelegt, woraufhin Meta seinen KI-Assistenten vorerst nicht in Europa startete. Datenschützer sehen die Nutzung persönlicher Daten für das KI-Training kritisch und scheuen nicht vor rechtlichen Schritten zurück.
Die Datenschutzorganisation Noyb hat in neun EU-Ländern Beschwerde gegen X eingereicht. Der Vorwurf: X trainiert seine KI-Systeme mit persönlichen Nutzerdaten, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.
Die Datenschutzorganisation Noyb liegt bereits seit längerem im Clinch mit den Tech-Giganten Meta und X (ehemals Twitter) wegen deren Umgang mit Nutzerdaten für das Training von KI-Systemen.
Erst im Juni hatte Noyb in elf europäischen Ländern Beschwerde gegen Meta eingereicht, weil der Konzern persönliche Daten wie Posts und Bilder für eine undefinierte "KI-Technologie" verwenden und mit Dritten teilen wollte - ohne die Nutzer um Einwilligung zu bitten. Meta setzte daraufhin die Pläne für seinen KI-Assistenten in Europa nach Einwänden der irischen Datenschutzbehörde vorerst aus.
Nun hat Noyb ein neues Ziel ins Visier genommen: Die von Elon Musk übernommene Plattform X, vormals bekannt als Twitter. Laut einer Reuters-Meldung reichte die Datenschutzorganisation am Montag bei Behörden in neun EU-Ländern Beschwerde gegen X ein.
Der Vorwurf: X trainiere seine KI-Systeme mit persönlichen Daten der Nutzer, ohne deren Zustimmung einzuholen. Damit verstoße das Unternehmen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Erst sammeln, dann fragen
Mit den Beschwerden will Noyb den Druck auf die irische Datenschutzbehörde DPC erhöhen, die für die Regulierung der meisten großen US-Internetfirmen in der EU zuständig ist. Die DPC hatte bereits eine Anordnung angestrebt, um X die Verarbeitung von Nutzerdaten für die Entwicklung und das Training von KI-Systemen zu untersagen oder einzuschränken.
X erklärte sich vor Gericht bereit, vorerst keine persönlichen Daten von EU-Nutzern für das KI-Training zu verwenden, die gesammelt wurden, bevor die Nutzer die Möglichkeit hatten, ihre Einwilligung zu widerrufen.
Laut Noyb geht es bei der DPC-Beschwerde jedoch hauptsächlich um Schadensbegrenzung und mangelnde Kooperation seitens X. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung an sich werde nicht in Frage gestellt.
"Wir wollen sicherstellen, dass Twitter das EU-Recht vollständig einhält, was in diesem Fall zumindest erfordert, die Nutzer um Zustimmung zu bitten", erklärte Noyb-Gründer Max Schrems. Ein irisches Gericht stellte fest, dass X seinen Nutzern erst mehrere Wochen nach Beginn der Datensammlung die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt hatte.
X reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Der offizielle Account für globale Regierungsangelegenheiten erklärte am Freitag, man werde weiter mit der DPC an KI-Themen arbeiten.
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