Und die nächste Urheberrechtsklage gegen OpenAI läuft. Diesmal melden sich die Großen der Autorenszene zu Wort.
17 Autoren, darunter John Grisham, George R.R. Martin und Jodi Picoult, haben vor einem New Yorker Bundesgericht Klage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Initiiert wurde die Klage von der Autorenvereinigung Authors Guild, die OpenAI bereits im Vorfeld gedroht hatte.
Der KI-Urheberrechtsexperte Andres Guadamuz bezeichnet den Fall als den wohl wichtigsten der zahlreichen laufenden Verhandlungen. "Es war immer klar, dass dieser Fall durch die Intervention der großen Urheberrechtsinhaber mit guten Anwälten entschieden werden würde", schreibt Guadamuz.
Dass die Klage in New York und nicht wie bisher in Kalifornien eingereicht wurde, sei ein strategischer Schachzug für den Fall, dass der Rechtsstreit in Kalifornien zugunsten der Rechteinhaber ausgeht.
Neue Klage, gleicher Inhalt
Inhaltlich gleicht der Fall den laufenden Klagen: Die Kläger behaupten, OpenAI habe urheberrechtlich geschützte Bücher ohne Erlaubnis für das KI-Training verwendet. Konkret geht es um den Datensatz books2. Als Beweis zitieren sie Bestätigungen von ChatGPT und dessen Fähigkeit, die Bücher zusammenzufassen und Werke im Stil der Originalwerke zu generieren.
Zum Beispiel zitiert die Klageschrift eine generierte Skizze eines "Game of Thrones"-Prequels namens "A Dawn of Direwolves", in der Charaktere aus den Büchern "A Song of Ice and Fire" von George R.R. Martin auftauchen.
"Für Autoren fiktionaler Literatur ist die unautorisierte Nutzung ihrer Werke durch OpenAI Identitätsdiebstahl im großen Stil. Sie erschaffen in ihrer Fantasie neue Welten - die Orte, Personen und Ereignisse ihrer Geschichten", schreibt die Authors Guild.
Schwache Beweise - und die offene Fair-Use-Frage
All dies sind schwache Beweise, wie Guadamuz betont, da ChatGPT seine eigenen Trainingsdaten möglicherweise nicht benennen kann oder halluziniert. Buchzusammenfassungen können aus Internetquellen wie Wikipedia stammen. Selbst wenn OpenAI die Bücher für das KI-Training verwendet hat, könnte es sich immer noch um Fair Use handeln.
Eine schnelle Klärung ist wohl nicht zu erwarten: Guadamuz geht davon aus, dass sich der Rechtsstreit über Jahre und viele Berufungen hinziehen könnte. Mit einer außergerichtlichen Einigung rechnet er nicht. Auch OpenAI scheint die Sache endgültig vor Gericht klären zu wollen.
In der Zwischenzeit dürften die Big-AI-Konzerne weiter große KI-Modelle trainieren und aus möglichen Fehlern bei der Auswahl der Trainingsdaten für ihre ersten Modelle lernen.
Das zeigt sich bereits bei neueren Bildmodellen wie DALL-E 3, bei dem OpenAI Künstler:innen ein Opt-out ihrer Werke aus den Trainingsdaten anbietet.