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Autonomes Fahren bleibt in Deutschland auf der Strecke. Ein erster Gesetzesentwurf wurde abgelehnt. Warum?

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Der Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren des Bundesverkehrsministeriums wurde abgelehnt. Dieser hätte die rechtliche Grundlage schaffen sollen, um autonome Fahrzeuge in den Regelverkehr zu bringen.

Der Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, seinen Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode absegnen zu lassen und Deutschland zur „Weltspitze des autonomen Fahrens“ zu machen, dürfte damit gescheitert sein.

Autonomes Fahren: Der Traum vom Vorreiter platzt

Bis Mitte 2021 hätte das Gesetz beschlossen werden sollen, das Scheuer und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Oktober 2020 ankündigten. Deutschland sollte die „Nummer 1 beim autonomen Fahren“ werden, hieß es im dazugehörigen Infopapier.

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Zwei weiße Autos und ein weißer Truck mit Lidar-Sensor stehen im Halbkreis.
Autonome Fahrzeuge hätten schon 2022 im Liefer- und Personenverkehr Einzug erhalten können. | Bild: Aeva

Autonome Kraftfahrzeuge der Stufe 5, also Fahrzeuge, die sich selbstständig und ohne Fahrer fortbewegen, hätten schon ab 2022 im Regelbetrieb unterwegs sein dürfen. Deutschland wäre Vorreiter gewesen. Kein anderes Land erlaubt zu diesem Zeitpunkt selbstständig fahrende Roboterautos im Alltagsverkehr.

Bislang gibt es lediglich Fahrzeuge, die unter Sonderregelungen bestimmte Areale befahren dürfen. In München sind beispielsweise autonome Autos von Intels Tochterfirma Mobileye unterwegs.

Deutschlands Vorreiterrolle bleibt erst mal nur ein Wunsch des BMVI und der Automobilindustrie. Das Bundesjustizministerium sieht Scheuers Gesetzesentwurf als verbesserungswürdig an und fordert Nacharbeit. Vor allem der Umgang mit den erfassten Bewegungsdaten sei problematisch.

Das Problem mit dem Datenschutz

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass diese Daten, zu denen beispielsweise Routen oder Standorte gehören, künftig auf Anfrage an das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz weitergeleitet werden können.

Eine derartige „Datenübermittlungsregelung“ lehnt das Bundesjustizministerium (BMJV) aber strikt ab.

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Eine Skizze, die die verschiedenen Sensoren und Kameras des Waymo Driver Systems für autonomes Fahren zeigt.
Über die vielen Kameras und Sensoren, wie hier beim Waymo Driver, sammeln autonome Autos reichlich Bewegungsdaten. | Bild: Waymo

Dem Handelsblatt liegt diesbezüglich eine Stellungnahme des BMJV vor. Darin heißt es unter anderem: Bewegungsdaten seien „sensible personenbezogene Datenkategorien, die beim autonomen Fahren anfallen, wie etwa die Positionsdaten des Fahrzeugs, aus denen sich Bewegungsprofile der Fahrzeuginsassen erstellen lassen würden.“

Der fehlende Schutz dieser sensiblen Daten widerspreche den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vorgeschrieben habe.

BMJV schlägt Änderungen vor

Das Bundesjustizministerium fügt seiner Kritik auch konkrete Vorschläge zur Datenregelung bei. So müsse die Verfügungsgewalt über personenbezogene sowie rein technische Daten, die beim Fahren eines autonomen Fahrzeugs anfallen, allein beim Fahrzeughalter liegen.

Ein autonom fahrendes Konzeptauto des Automobilherstellers Audi.
Automobilhersteller sollen laut Ansicht des Bundesjustizministeriums keinen Zugriff auf persönliche Daten bekommen. | Bild: Audi

Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Auch Automobilhersteller dürften über diese Daten nur dann verfügen, wenn der Halter aktiv zustimmt.

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Ein Verzicht auf die eigene Datenhoheit beim Kauf eines Fahrzeugs dürfe beispielsweise nicht in den AGBs der Hersteller festgelegt werden. Autobauer sollten Haltern außerdem ermöglichen, ihre Daten über im Fahrzeug integrierte Schnittstellen selbst zu speichern.

Halten lange Entscheidungswege den Fortschritt auf?

Die Einwände und Änderungsvorschläge des BMJV sind nachvollziehbar. Der Schutz personenbezogener Daten wurde weltweit lange vernachlässigt. Unternehmen wie Google oder Facebook können deshalb ungehindert die Daten ihrer Nutzer abschöpfen und ihre Datenmonopole ausbauen - auch aufgrund der Schwerfälligkeit von Regierungsapparaten.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg spricht auf einer Bühne über Data Privacy
Immer wieder im Fokus von Datenschützern: Mark Zuckerberg und sein Social Media-Konzern Facebook. | Bild: Anthony Quintano from Honolulu, HI, United StatesCC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Anpassungen auf äußere Gegebenheiten werden wegen des starren Bürokratiesystems nur sehr langsam realisiert. Zwar legt sich Deutschland gerade mit Facebook an, aber auch dieser Prozess zieht sich bereits über Jahre.

Das Bundeskartellamt wirft dem Social Media-Giganten Missbrauch der eigenen Marktmacht vor. Der Aufbau eines ähnlichen Datenmonopols für Automobilhersteller könnte mit einer ordentlichen Gesetzesgrundlage schon im Keim erstickt werden.

Der chinesische Automobilhersteller NIO stellt seine neue elektrisch betriebene smarte Limousine ET7 vor.
Der chinesische Automobilhersteller NIO und Chip-Hersteller Nvidia kooperieren künftig. | Bild: NIO

Der Sektor autonomes Fahren entwickelt sich rasend schnell: Der chinesische E-Auto-Hersteller NIO arbeitet mit Nvidia an einem stufenweisen Übergang zur vollautonomen Limousine. Und Tesla-Chef Elon Musk ist sich sicher, dass der Autopilot bald sicherer fährt als der Mensch.

Mit einem ordentlichen und durchdachten Konzept hätte das große Automobilland Deutschland endlich wieder eine Vorreiterrolle einnehmen können. Nun läuft man Gefahr, Zuschauer zu bleiben, wenn die neue Technik nur auf den Straßen anderer Länder fährt.

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Titelbild: Telia, Quelle: Handelsblatt

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Josef schreibt für THE DECODER über Robotik, autonomes Fahren, vernetzte Städte und smarte Geräte. Träumt von einem Smart Home, in dem sämtliche Sprachassistenten friedlich koexistieren.
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