Epic Games CEO Tim Sweeney erklärt, dass der Epic Games Store Spiele akzeptieren wird, die auch mit generativer KI erstellt wurden. Interessant ist das, da der Konkurrent Valve Spiele mit KI-Inhalten auf Steam aufgrund von Urheberrechtsunklarheiten ablehnt.
Ein Entwickler berichtete kürzlich auf Reddit, dass sein Spiel mit KI-generierten Inhalten von Steam abgelehnt wurde. Die Ablehnung wurde auf eine unklare Rechtslage bezüglich des geistigen Eigentums an generierten Inhalten zurückgeführt.
Ähnliche Berichte gab es bereits in der Vergangenheit. Als Grund für die ablehnende Haltung nennt Valve, dass Entwicklerinnen und Entwickler nicht nachweisen können, dass sie die Rechte an den Trainingsdaten der KI-Systeme besitzen.
Entwickler dürften KI-Assets in ihrer Arbeit nutzen, aber nur mit kommerziellen Lizenzen und wenn sie nicht gegen Urheberrechte verstoßen. Diese Haltung seit der derzeit noch unklaren Gesetzeslage geschuldet.
Zwei Seiten der KI-Urheberrechtsdebatte
Als Reaktion auf die Beschwerde des Entwicklers schlug Tim Sweeney, CEO von Epic Games, auf Twitter vor, das Spiel im Epic Games Store zu veröffentlichen. Dieser würde "Spiele nicht aufgrund der Verwendung neuer Technologien verbieten".
Natürlich provoziert Sweeney damit bewusst die Konkurrenz, denn auch Valve ist nicht per se gegen generative KI. Valve argumentiert jedoch, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtliche Probleme aufwerfen könnten.
Sweeney hingegen glaubt, dass Spiele, die eine Mischung aus von Menschen geschaffenen und KI-generierten Inhalten enthalten, als Ganzes geschützt werden können, auch wenn einige spezifische Assets für sich genommen nicht geschützt sind.
Das Beispiel zeigt: Beide Plattformen sind offen für die Möglichkeiten der generativen KI, gehen aber mit den damit verbundenen rechtlichen Fragen derzeit völlig unterschiedlich um und stehen jeweils an einem Ende der Haltungsskala. Steam ist sicherheitsorientiert, Epic ist risikofreudig.
Wobei Epic Games vor allem die Studios einem Risiko aussetzt. Denn sollte vor Gericht tatsächlich festgestellt werden, dass nicht freigegebenes Trainingsmaterial für generative KI eine Urheberrechtsverletzung darstellt, würden diese wohl eher belangt als die Verkaufsplattform.