- UK-Urteil ergänzt
25. September 2021:
Eine Rechtssprechung in UK folgt dem unten beschriebenen US-Urteil, dass einer Künstlichen Intelligenz kein Patent zugewiesen werden darf. Auch hier ging es um eine Einreichung von Stephen Thaler.
Thaler folgte seinem üblichen Muster: Er reichte 2018 Patente beim britischen Patentamt ein und nannte seine Dabus-KI als Erfinderin. Das Patentamt verweigerte der KI das Patent, woraufhin Thaler Klage vor dem High Court of England and Wales einreichte.
Thalers Klage scheiterte jetzt im Berufungsverfahren, da laut des Gerichts nur ein Mensch Rechte haben und somit ein Patent zugewiesen bekommen kann.
„Ein Patent ist ein gesetzliches Recht und kann nur einer Person erteilt werden“, schreibt Richterin Elisabeth Laing im Urteil. „Nur eine Person kann Rechte haben. Eine Maschine nicht.“ Der zweite Richter Justice Arnold stimmt Laing zu.
Der dritte Richter Justice Birss räumt ein, dass Maschinen zwar keine Personen seien, das Gesetz aber nicht verlange, dass im Patentantrag überhaupt eine Person als Erfinder genannt werde. Der Rechtsstreit hätte laut Birss einfacher gestaltet werden können, wenn Thaler „nicht so besessen“ wäre. Es sei kein Problem, dem Antragsteller Thaler das Patent der KI-Kreativleistung zuzuweisen.
Allerdings würde das an Thalers Ziel vorbeigehen: Dabus soll auf Augenhöhe mit Menschen als Erfinderin anerkannt werden.
Thalers Gruppe schließt nicht aus, den Fall vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs erneut aufzurollen. Birss’ Einordnung, dass einer KI-Erfindung generell ein Patent an den Antragssteller zugewiesen werden könne, ist laut Thalers Anwalt Ryan Aboot „ermutigend“.
4. September 2021:
US-Urteil: Künstliche Intelligenz darf kein Patent erhalten
Künstliche Intelligenz hilft Menschen bei Erfindungen – und erfindet eines Tages womöglich in Eigenregie. Doch wer erhält das Patent an einer KI-Erfindung?
Im Sommer 2019 gingen bei Patentämtern überall auf der Welt die ersten Patentanträge für reine KI-Erfindungen ein. Generiert wurden die Erfindungen von der Künstlichen Intelligenz Dabus.
Deren Erfinder Dr. Stephen Thaler wiederum verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Er will die weltweiten Patentsysteme auf die Probe stellen und verbindliche Antworten auf grundlegende Fragen provozieren. Thaler ist Mitglied der Lobby-Gruppe „The Artificial Inventor Project“, die KI-Patente durchsetzen will.
Das EU-Patentamt kommentierte Thalers Vorstoß damals wie folgt: „Der aktuelle Stand der technologischen Entwicklung deutet darauf hin, dass KI auf absehbare Zeit ein Werkzeug ist, das von einem menschlichen Erfinder verwendet wird.“
KI-Patente: Erste Richter bestätigen Thalers Auffassung
Derzeit verhandeln dank Thalers Einreichungen Gerichte überall auf der Welt, ob KI tatsächlich nur das Werkzeug für eine Erfindung oder auch die Erfinderin selbst sein kann.
Gerichte in Australien und Südafrika gaben Thaler nach einer Klage kürzlich recht. Das Gericht in Südafrika gestand Thalers KI Ende Juli das weltweit erste Patent zu. Der australische Richter hob hervor, dass Erfinder:innen nicht menschlich sein müssen, und überstimmte damit die Einschätzung des eigenen Patentamts.
Die Patentämter der EU und des Vereinigten Königreichs lassen derzeit nur natürliche Personen als Patentträger:innen zu. Im US-Patentrecht wurde bislang ähnlich von „Individuen“ gesprochen. Im April 2020 konkretisierte das US-Patentamt (USPTO) die Angabe, dass nur „natürliche Personen“ als Erfinder:innen gelten können und Künstliche Intelligenz damit ausgeschlossen sei.
US-Richterin lehnt KI-Patent ab
Die Einschätzung der USPTO bestätigt nun eine US-Richterin und widerspricht damit den Urteilen aus Australien und Südafrika: Vorherige Urteile im US-Patentrecht hätten gezeigt, dass es sich bei Patentträger:innen um Individuen im Sinne einzelner Personen handeln müsse und nicht etwa Unternehmen. KI-Systeme seien keine Personen und könnten somit auch keine Patente zugewiesen bekommen.
Eine Aufhebung der Einschätzung der USPTO sei nur möglich, wenn diese beliebig, willkürlich oder rechtswidrig sei – was dem Urteil der Richterin zufolge nicht der Fall ist.
Die US-Richterin schiebt das KI-Thema in die Zukunft und spielt den Ball zurück an die Politik: „Es mag eine Zeit kommen, in der die Künstliche Intelligenz einen so hohen Entwicklungsstand erreicht, dass sie die anerkannte Vorstellung von Erfindertum erfüllen kann. Aber diese Zeit ist noch nicht gekommen, und wenn sie kommt, wird es am Kongress liegen, zu entscheiden, wie er den Umfang des Patentrechts, wenn überhaupt, erweitern will.“