KI in der Praxis

Google Bard: ChatGPT-Konkurrent zunächst nicht in Deutschland verfügbar

Matthias Bastian
A Bard looking at beautiful European castles, which he cannot reach.

Die große Google-Expansion von Bard kommt zunächst nicht nach Deutschland und Europa. Datenschutzrechtliche Bedenken dürften der Grund sein, die bei Google möglicherweise tiefgreifender sind als bei OpenAI.

Auf der Entwicklerkonferenz I/O kündigte Google eine Reihe von Neuerungen für den ChatGPT-Konkurrenten Bard an, darunter die Unterstützung des neuen Sprachmodells PaLM 2 und damit einhergehend verbesserte Code- und Logikfähigkeiten sowie die Expansion in 180 Länder und Territorien in den drei Sprachen US-Englisch, Japanisch und Koreanisch. Das alles ohne Warteliste.

Kein Bard in Deutschland und Europa

Auf der Liste der freigeschalteten Länder steht allerdings weder Deutschland noch ein anderes Land der Europäischen Union. Auch Kanada hat keinen Zugriff auf Bard. "Wir werden schrittweise in andere Länder und Gebiete expandieren, und zwar in einer Weise, die mit den lokalen Vorschriften und unseren KI-Grundsätzen vereinbar ist", schreibt Google auf seiner Supportseite.

Google hat sich dazu noch nicht im Detail geäußert, aber das Problem liegt auf der Hand: Europäische Datenschutzbehörden prüfen derzeit die Zulässigkeit von KI-Chatbots im Kontext der GDPR (DSGVO). Das betrifft die Trainingsdaten ebenso wie die Daten, die in die Systeme eingegeben und von ihnen generiert werden.

Insbesondere ChatGPT geriet ins Kreuzfeuer der italienischen Datenschutzbehörde, die ChatGPT zeitweise sogar vom Netz nehmen ließ. OpenAI machte einige Zugeständnisse und bietet jetzt unter anderem ein Opt-out an, damit eingegebene Daten nicht mehr für das KI-Training verwendet werden. Mittlerweile ist ChatGPT in Italien wieder verfügbar, aber OpenAI wird weiter geprüft.

In Deutschland haben die Landesdatenschutzbeauftragten Mitte April ein Verfahren gegen OpenAI und ChatGPT eingeleitet. "Wenn personenbezogene Daten verwendet werden, auch als Trainingsdaten für die KI, dann bedarf es einer Rechtsgrundlage", so der Leiter der KI-Taskforce der Bundesländer, Dieter Kugelmann, gegenüber dem Tagesspiegel. "Wir müssen wissen, wo die Daten herkommen."

Auch in Unternehmen wird der Einsatz von ChatGPT und Co. eher kritisch bewertet, zum einen wegen der Übertragung der Daten auf fremde Server, wo sie gespeichert werden könnten, zum anderen wegen der möglichen Nutzung der Daten für das KI-Training. Microsoft und OpenAI planen, datenschutzfreundlichere Business-Lösungen anzubieten.

Googles Bard und OpenAIs ChatGPT: Ähnlich, aber nicht gleich

Möglich also, dass sich Google taktisch verhält, OpenAI in der EU bewusst den Vortritt und damit die Klärung der Rechtsunsicherheiten überlässt. Aber: Solange ChatGPT verfügbar bleibt, wächst auch die Nutzerbasis. Für Google ist es ein Spiel mit dem Feuer, weil es ohnehin schon hinterherläuft.

Doch der Konzern hat mehr zu verlieren als OpenAI, denn er dürfte datenschutzrechtlich deutlich strenger beurteilt werden. Google verfügt zusätzlich zu den Chatdaten über zahlreiche Nutzerdaten aus anderen Quellen, die es mit den Chatangeboten verknüpfen könnte. Nutzerinnen und Nutzer könnten beispielsweise ihren Google-Account mit Bard verknüpfen, was die persönliche Relevanz der Antworten von Bard deutlich erhöhen könnte. Diese Verknüpfung von Diensten könnte jedoch datenschutz- und wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

Ähnlich erging es Meta, das Social-Media-Daten mit VR-Daten verknüpfen wollte und damit beim deutschen Bundeskartellamt aneckte. Die im Oktober 2020 international erschienene VR-Brille Quest 2 kam in Deutschland daher erst Ende 2022 offiziell auf den Markt.

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