Das japanische Bildungsministerium hat Richtlinien veröffentlicht, die den begrenzten Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT in Grund-, Mittel- und Oberschulen erlauben.
Die Richtlinien fordern besondere Vorsicht bei der Nutzung durch Grundschüler:innen (unter 13 Jahre). Zudem sei die Abgabe von rein KI-generierten Schularbeiten als Eigenleistung als Betrug gewertet wird. Schüler:innen sollen keine persönlichen Daten eingeben und Copyright befolgen.
Die Richtlinien sind zunächst provisorisch und erlauben nur eine eingeschränkte Nutzung. Im Herbst plant das Bildungsministerium, eine Reihe von Mittel- und Oberschulen für die Erprobung der KI-Nutzung auszuwählen und die Richtlinien anhand der Ergebnisse zu überarbeiten.
Kürzlich stellte die Hongkonger Bildungsbehörde einen Lehrplan für KI vor.