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Ein russisches Gericht fällt ein bemerkenswertes Urteil zum Thema Gesichtserkennung. Das Urteil birgt erhebliche Gefahren für die Zivilbevölkerung.

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Künstliche Intelligenz hat schon heute viele coole und nützliche Fähigkeiten. Sie kann kreativ sein, fühlen, lesen, schreiben und sehen.

Letzteres wird häufig mit der Überwachung des öffentlichen Raums in Verbindung gebracht, genauer mit Gesichtserkennung. Diese Technologie führt neben der Frage nach ihrer grundsätzlichen Existenzberechtigung immer wieder zu Kontroversen, unter anderem, weil die Fehlerrate von Gesichtserkennungssystemen hoch sein kann.

KI-Überwachung für mehr Sicherheit – oder eher zur Kontrolle?

Trotz Kritik und Fehlern: KI-Gesichtserkennung wird heute bereits eingesetzt. In China sowieso, aber auch in Europa kommt die Technologie an - beispielsweise in London. Überwachung im öffentlichen Raum stößt aber auf viel Kritik, weshalb Regeln gegen Missbrauch wichtig sind. Das Weißbuch der Europäischen Union zur Künstlichen Intelligenz geht vielen Kritikern der Gesichtserkennung hier nicht weit genug.

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Vom effektiven Schutz der Privatsphäre sind auch Länder außerhalb Europas weit entfernt. Insbesondere in autoritären Ländern wird Gesichtserkennung zur Kontrolle oder sogar Unterdrückung von Minderheiten eingesetzt. Beispielsweise wurden unlängst Leute in der chinesischen Stadt Suzhou an den Pranger gestellt – weil sie im Schlafanzug in der Stadt herumliefen.

Russisches Gericht: Gesichtserkennung verletzt Privatsphäre nicht

Die jüngsten Schlagzeilen zum Thema macht jetzt Russland. Moskau hat 2019 KI-Gesichtserkennung über 105.000 Kameras in der Stadt ausgerollt. Ziel ist die Erkennung von Individuen auf Protestveranstaltungen und anderen großen Events. Aktuell wird Gesichtserkennung zudem genutzt, um die Einhaltung der Quarantäne-Bestimmungen für den Coronavirus zu überwachen.

Die übliche Erklärung: Das Moskauer Technologieministerium sagt, die Videoüberwachung werde in „überfüllten Bereichen“ eingesetzt, um „die Sicherheit zu gewährleisten“. Innerhalb von fünf Tagen nach einem Vorfall würde das Videomaterial gelöscht, es sei denn, öffentliche Einrichtungen oder Sicherheitsbehörden hätten einen Antrag auf längere Sichtung gestellt.

Rechtsanwältin und Aktivistin Alena Popova hatte gegen das Moskauer Technologie-Ministerium geklagt, weil es direkt in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Ein Moskauer Gericht wies die Klage nun ab. In der Begründung hieß es dem Bericht eines beteiligten Rechtsanwalts zufolge, dass Gesichtserkennung die Privatsphäre der Bürger nicht verletze. Die genaue Urteilsbegründung ist nicht öffentlich einsehbar.

Missbrauchsgefahr bei KI-Nutzung ist hoch

Russland ist dafür bekannt, Proteste gegen Staatschef Putin rigoros zu unterdrücken. KI-Überwachung mittels Gesichtserkennung kann dem Staatsapparat dabei helfen, Personen zu identifizieren, die sich an Protesten beteiligen, um sie vor Gericht zu stellen oder anderweitig zu bestrafen.

Empfehlung

Sicherheit durch KI ist per se natürlich nicht verwerflich. Während Gesichtserkennung durchaus in einem gewissen Rahmen ein Thema bei der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit darstellen kann, muss aber bei einer Anwendung unbedingt sichergestellt werden, dass diese Technologie nicht zweckentfremdet wird. Dazu gehören die Durchsetzung politischer Agendas, die Verfolgung von Minderheiten oder andere Repressionszwecke.

Für die Menschenrechte in Russland ist die Entscheidung des Moskauer Gerichts in diesem Zusammenhang sicherlich eine negative Entwicklung. Denn das Urteil dürfte in Russland Signalwirkung für andere Städte und Gemeinden haben.

Quelle: Reuters

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