Die britische Regierung hat beschlossen, keine weitreichenden urheberrechtlichen Ausnahmen für Text- und Data-Mining im Bereich der KI einzuführen. Zudem verstoße die Reproduktion von Inhalten durch KI-Systeme gegen das Urheberrecht.
Eine entsprechende Ausnahme war zuvor angedacht worden und ist jetzt vom Tisch. Text- und Data-Mining bezeichnet den Prozess der Informationsextraktion aus großen Text- oder Datenmengen mithilfe von KI und maschinellem Lernen.
Die britische Regierung sieht die potenziellen Vorteile von KI in der Kreativwirtschaft an, wie die Steigerung der Produktivität und Effizienz. Sie erkennt jedoch auch die Risiken und Bedenken der Medien- und Kreativbranche an, einschließlich der Auswirkungen von KI-generierten Inhalten auf die menschliche Kreativität.
Die Regierung will daher einen Verhaltenskodex für Urheberrecht und KI entwickeln. Ziel sei es, ein partnerschaftliches Wachstum der KI- und Kreativwirtschaft zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der britische Urheberrechtsrahmen weiterhin Investitionen in Kreativität fördert und belohnt.
Die Regierung arbeitet dabei eng mit Interessenvertretern der KI- und Kreativbranche zusammen. Der Verhaltenskodex soll Anfang 2024 veröffentlicht werden.
OpenAI teilte der britischen Regierung bereits vor der Klage der New York Times mit, dass das Training von grundlegenden KI-Modellen ohne Copyright-geschützte Daten unmöglich sei.
Vervielfältigung von Inhalten durch KI-Systeme verstößt gegen das Urheberrecht
Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI verstößt laut der Regierung gegen das Urheberrecht, sofern sie nicht durch eine Lizenz oder eine Ausnahme gestattet ist.
Aus der Antwort der britischen Regierung geht nicht hervor, ob es sich bei den Reproduktionen um exakte Kopien handeln muss oder ob eine starke Annäherung an das Original ausreicht. Letzteres dürfte weitaus schwieriger zu regeln sein, da die Zahl der Verstöße erheblich höher wäre.
In jedem Fall dürfte die exakte Reproduktion von Trainingsmaterial, wie sie die New York Times den OpenAI-Modellen nachweisen konnte, aus Sicht der britischen Regierung eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Die Frage, ob es sich dabei um einen Fehler oder eine grundlegende Eigenschaft großer KI-Modelle handelt, muss noch geklärt werden. Aus Sicht von OpenAI handelt es sich bei diesen exakten Kopien um einen "seltenen Fehler", der behoben werden kann.
Sollten die Gerichte jedoch zu der Auffassung gelangen, dass die Ausgabe von Trainingsmaterial zur Kernfunktion von KI-Modellen gehört, könnten den Anbietern harte Zeiten bevorstehen. Sie könnten dann nicht garantieren, dass es nicht immer wieder zu solchen Urheberrechtsverletzungen kommt.