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Eine US-Bezirksrichterin in Kalifornien hat sich weitgehend auf die Seite von OpenAI gestellt. Sie wies die meisten Urheberrechtsansprüche der Autoren zurück.

Die Autoren um Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates behaupten, dass die großen Sprachmodelle, die ChatGPT antreiben, ohne ihre Erlaubnis illegal auf raubkopierten Versionen ihrer Bücher trainiert wurden.

Ihre grundlegende Behauptung wirkt jedoch von Anfang an fragwürdig: Aufgrund des angeblichen KI-Trainings auf ihren Werken sei jede einzelne ChatGPT-Ausgabe eine Verletzung der Rechte an den Werken, auf denen die KI trainiert wurde - selbst wenn der ausgegebene Text nichts mit dem Werk zu tun habe.

Konkrete Auszüge und Kopien konnten die Autoren nicht vorlegen, was auch Richterin Araceli Martínez-Olguín vermerkte.

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Die Autoren konnten die Richterin auch nicht davon überzeugen, dass OpenAI gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen habe, indem das Team angeblich Copyright-Informationen (CMI) aus den Trainingsdaten entfernt habe. Sie hatten keine Beweise für diese Behauptung. OpenAI macht um die verwendeten Trainingsdaten ein Geheimnis.

Die Autoren haben bis zum 13. März Zeit, ihre Klagen zu konsolidieren und neue Argumente vorzubringen, um die abgewiesenen Ansprüche weiter zu verfolgen.

Die Entscheidung der Richterin zugunsten von OpenAI ist jedoch bestenfalls ein kleiner und wahrscheinlich unbedeutender Sieg für OpenAI. Denn die Klage wegen Verletzung des kalifornischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb wurde zugelassen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die gewinnbringende Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch OpenAI, also die Verwendung von Buchdaten für das KI-Training ohne Zustimmung, eine unlautere Geschäftspraxis darstellen könnte.

Diese Annahme ist auch der Kern des Rechtsstreits zwischen der New York Times und OpenAI. Im Gegensatz zu Silverman und Co. verfügt die Times jedoch zusätzlich über originalgetreu reproduzierte Artikel aus den GPT-Modellen von OpenAI, also genau über die Beweise, die Martínez-Olguín im Silverman-Fall fehlten.

Empfehlung

Vor Gericht wird zu klären sein, ob die Art und Weise, wie die NYT diese Kopien durch gezieltes Prompting erstellt hat, den Geschäftsbedingungen von OpenAI entspricht oder ob hier absichtlich ein technischer Fehler provoziert wurde.

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Zusammenfassung
  • Eine US-Bezirksrichterin in Kalifornien hat die meisten Urheberrechtsklagen von Autoren gegen OpenAI in einer Copyright-Klage abgewiesen. Der zentrale Vorwurf bleibt jedoch bestehen.
  • Die Autoren konnten weder konkrete Auszüge oder Kopien vorlegen, die zeigten, dass ihre Werke direkt in ChatGPT-Ausgaben verletzt wurden, noch konnten sie beweisen, dass OpenAI vor dem KI-Training Copyright-Informationen entfernt hatte.
  • Obwohl die Richterin in den oben genannten Punkten zugunsten von OpenAI entschied, wurde der Klage wegen Verletzung des kalifornischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb stattgegeben, da die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Genehmigung eine unlautere Geschäftspraxis darstellen könnte.
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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