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Der US-amerikanische Informatiker Stephen Thaler hat einen weiteren KI-Urheberrechtsstreit verloren.

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Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass KI für Patentzwecke nicht als "Erfinder" angesehen werden kann, und wies Thalers Berufung einstimmig zurück. Thaler hatte versucht, zwei Patente für Erfindungen anzumelden, die er mit seinem KI-System DABUS generiert hatte. Das britische Amt für geistiges Eigentum (Intellectual Property Office, IPO) lehnte seinen Antrag zunächst mit der Begründung ab, dass ein Erfinder eine Person oder ein Unternehmen sein müsse.

Die Entscheidung des Supreme Court steht im Einklang mit ähnlichen Urteilen in Europa, Australien und den Vereinigten Staaten. Thalers Anwälte argumentieren, das Urteil zeige die Unzulänglichkeit des britischen Patentrechts im Hinblick auf den Schutz von KI-Erfindungen und die Unterstützung von Branchen, die bei der Entwicklung von Technologien auf KI angewiesen sind.

Thaler gibt nicht auf

Im August wurde Thalers Versuch, ein Urheberrecht auf KI-generierte Inhalte durchzusetzen, von der US-Bezirksrichterin Beryl A. Howell abgewiesen. Howell, die sich der Position des US Copyright Office anschloss, dass KI-Bilder nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Thaler, ein Mitglied des Artificial Inventor Project, argumentierte, dass sein KI-Bild "A Recent Entrance to Paradise" ein Auftragswerk seines KI-Systems, der Creativity Machine, sei.

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Richterin Howell argumentierte, dass die menschliche Urheberschaft eine grundlegende Voraussetzung für das Urheberrecht sei. Sie wies jedoch darauf hin, dass das geltende Urheberrecht durch KI in der Kunst an neue Grenzen stoße, so dass künftige Urteile sich mit der Frage befassen müssten, wie viel menschliche Beteiligung erforderlich sei, um KI-generierte Werke urheberrechtlich zu schützen.

Beide Urteile geben wenig Aufschluss über die generelle Frage des Urheberrechts von KI, da Thaler bewusst darauf bestand, dass er an der Erstellung des Bildes nicht beteiligt war und die Maschine der Erfinder oder Schöpfer war. Die Richterin wies darauf hin, dass in künftigen Fällen geklärt werden müsse, welches Maß an menschlicher Beteiligung erforderlich ist, damit KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt werden können.

Das Pekinger Internetgericht hat kürzlich das Urheberrecht an einem KI-generierten Bild anerkannt. Der Kläger hatte ein fotorealistisches Bild mit Stable Diffusion erstellt und auf einer sozialen Plattform geteilt.

Ein Blogger verbreitete das Bild ohne Erlaubnis, woraufhin der Kläger Klage wegen Urheberrechtsverletzung einreichte. Das Gericht entschied, dass das KI-generierte Bild urheberrechtlich geschützt ist, da es die ursprüngliche geistige Investition des Klägers widerspiegelt.

Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für künftige Urheberrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten dienen.

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Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat entschieden, dass KI für Patentzwecke nicht als "Erfinder" angesehen werden kann. Er wies damit die Berufung des US-Informatikers Stephen Thaler zurück, der zwei Patente für Erfindungen anmelden wollte, die von seinem KI-System DABUS gemacht wurden.
  • Die Entscheidung steht im Einklang mit ähnlichen Urteilen in Europa, Australien und den Vereinigten Staaten. Thalers Anwälte argumentieren, die Entscheidung zeige die Unzulänglichkeit des britischen Patentrechts beim Schutz von KI-generierten Erfindungen und bei der Unterstützung von Branchen, die sich bei der Technologieentwicklung auf KI stützen.
  • In einem früheren Fall in diesem Jahr wies die US-Bezirksrichterin Beryl A. Howell Thalers Versuch ab, Urheberrechte an einem von KI generierten Bild geltend zu machen. Sie erklärte, dass menschliche Urheberschaft eine grundlegende Voraussetzung für das Urheberrecht sei, wies aber darauf hin, dass künftige Urteile sich mit der Frage befassen müssten, welches Maß an menschlicher Mitwirkung erforderlich sei, damit KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt werden können.
Quellen
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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