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Sony Music hat 700 KI-Unternehmen aufgefordert, offenzulegen, ob ihre Musik zum Training von KI-Systemen verwendet wurde. Der Musikkonzern sieht darin eine Urheberrechtsverletzung und setzt eine Frist für die Offenlegung.

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Der Musikriese Sony Music hat Briefe an mehr als 700 Unternehmen geschickt, darunter Google, Microsoft und OpenAI, um herauszufinden, ob Sony-Musik ohne Erlaubnis für das KI-Training verwendet wurde.

Sony Music vertritt bekannte Künstler wie Beyoncé, Adele, Lil Nas X und Céline Dion. In dem Schreiben heißt es, dass Sony Music Grund zu der Annahme hat, dass von Sony lizenzierte Songs für Trainingszwecke verwendet wurden und dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Das Unternehmen verbietet die Nutzung seiner Songs für das Training, die Entwicklung oder die Monetarisierung von KI ohne ausdrückliche Genehmigung. Laut Sony Music beraubt die unerlaubte Nutzung das Unternehmen und seine Künstler der "Kontrolle und Vergütung" ihres geistigen Eigentums.

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Die angeschriebenen Unternehmen haben bis Ende Mai Zeit, Auskunft darüber zu geben, ob und in welchem Umfang Sony die Daten für das KI-Training nutzt. Grundsätzlich schließt Sony eine Freigabe der Daten nicht aus - allerdings nur bei entsprechender Lizenzierung.

Dass fortgeschrittene Musikgeneratoren wie Suno oder Udio auf urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden, kann als relativ sicher gelten: Die Generatoren sind in der Lage, die Gesangs- und Instrumentalstile sehr bekannter Bands zuverlässig zu imitieren.

Die Frage, ob es sich bei dieser Art des Datentrainings um eine transformative Nutzung der Daten und damit um "Fair Use" oder schlicht um Datendiebstahl handelt, ist bisher nicht geklärt. Es ist die gleiche Debatte wie bei anderen generativen KI-Systemen, die sehr wahrscheinlich mit unlizenzierten Daten trainiert wurden, etwa bei Text-, Bild- und Videosystemen.

Weltweit sind Gerichtsverfahren zu diesem Thema anhängig und Regulatoren, insbesondere in der EU, versuchen durch neue Gesetze mehr Transparenz in die KI zu bringen. Eine verbindliche, international anerkannte Rechtsprechung fehlt jedoch.

Einige bekannte Künstlerinnen und Künstler haben kürzlich in einem offenen Brief gegen Musikgeneratoren protestiert. Sie seien der Tod der menschlichen Kreativität.

Empfehlung

Andere Künstler wie "Will.i.am" sehen in den Generatoren eher das Potenzial für mehr menschliche Kreativität in einer Zeit, in der die kommerzielle Musikproduktion ohnehin zunehmend von Algorithmen bestimmt wird. Will.i.am ist Investor bei Udio.

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Zusammenfassung
  • Sony Music hat über 700 KI-Unternehmen wie Google, Microsoft und OpenAI aufgefordert offenzulegen, ob urheberrechtlich geschützte Musik des Konzerns ohne Erlaubnis zum Training von KI-Systemen verwendet wurde. Sony sieht darin eine Urheberrechtsverletzung.
  • Die angeschriebenen Unternehmen haben bis Ende Mai Zeit mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sony-Musik genutzt wurde. Eine Freigabe der Daten schließt Sony nicht grundsätzlich aus, allerdings nur bei entsprechender Lizenzierung.
  • Ob das Training von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschütztem Material als "Fair Use" gilt oder Datendiebstahl darstellt, ist rechtlich noch ungeklärt. Weltweit laufen Gerichtsverfahren zu dem Thema und Gesetzgeber bemühen sich um mehr Transparenz, eine verbindliche internationale Rechtsprechung fehlt jedoch.
Quellen
Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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