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EU-Datenschützer gehen gegen Clearview vor

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Die umstrittene Gesichtssuchmaschine Clearview AI gerät auch in Europa in die Kritik von Datenschützern.

Die KI-gestützte Gesichtssuchmaschine von Clearview AI spuckt anhand von Personenfotos innerhalb weniger Sekunden weitere Fotos derselben Person in Verbindung mit vernetzten Quellen wie Social Media-Profilen aus.

Mit der App kann man also theoretisch beliebige Personen auf der Straße fotografieren, das Bild mit der Clearview-Datenbank abgleichen und hat - sofern die Person irgendwo im Internet visuell auffindbar ist - innerhalb kürzester Zeit Zugriff auf private Informationen.

Privatüberwachung für jedermann und für Behörden, das ist ein Albtraum für Datenschützer. Die gehen international gegen die New Yorker Firma vor, beispielsweise in Kanada, wo der oberste staatliche Datenschützer Daniel Therrien deutliche Worte findet: "Clearview betreibt Massenüberwachung und ist illegal."

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Auch in Schweden wurde die Clearview-Nutzung durch Behörden abgemahnt, in Kalifornien läuft eine Klage, in Illinois verlief eine Sammelklage gegen Clearview AI zugunsten der Kläger.

Europaweites Verbot für Clearview gefordert

Jetzt geht eine Allianz aus europäischen Datenschutz-Organisationen wie noyb ("none of your business") und Privacy International gegen Clearview AI vor. Die Organisationen haben bei Datenschutzbehörden in UK, Frankreich, Österreich, Italien und Griechenland Beschwerde eingereicht.

"Die europäischen Datenschutzgesetze sind sehr klar, wenn es um die Zwecke geht, für die Unternehmen unsere Daten verwenden dürfen. Unsere einzigartigen Gesichtsmerkmale zu extrahieren oder sie sogar mit der Polizei und anderen Unternehmen zu teilen, geht weit über das hinaus, was wir als Online-Nutzer jemals erwarten könnten", sagt Rechtsreferent Ioannis Kouvakas von Privacy International.

Die Regulierungsbehörden haben laut noyb ("none of your business") drei Monate Zeit, um eine erste Antwort auf die Beschwerden zu geben. Die Organisation erwartet "eine gemeinsame Entscheidung, dass die Praktiken von Clearview in Europa keinen Platz haben".

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Wer prüfen will, ob er in der Clearview-AI-Datenbank registriert ist, kann via E-Mail einen Datenauszug beantragen, und verlangen, dass die eigenen Daten bei Suchen nicht ausgespielt werden.

Online-Daten sind "kein Freiwild"

"Nur weil etwas online ist, ist es nicht automatisch Freiwild, das sich andere auf beliebige Weise aneignen können – das ist weder moralisch noch rechtlich zulässig. Die Datenschutzbehörden müssen aktiv werden und Clearview und ähnliche Organisationen daran hindern, die persönlichen Daten von EU-Bürgern abzugreifen", sagt Datenschutzjurist Alan Dahi von noyb. Angestrebt sei eine "klare Entscheidung", dass Dienste wie Clearview AI in Europa illegal seien.

In Deutschland hat der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink den ähnlich gearteten Dienst Pimeyes aufgefordert, Stellung zu den von dem Suchservice verarbeiteten Daten zu beziehen. Pimeyes operiert mittlerweile von den Seychellen aus. "Auch Bürger_innen in Baden-Württemberg sind in ihren Rechten massiv gefährdet, wenn ohne ihre Kenntnis Profile über sie gebildet und für Dritte zugänglich werden", begründet Brink sein Vorgehen.

In unserem MIXED.de Podcast Folge #187 sprechen wir über die umstrittene Gesichtserkennungs-App und diskutieren, welche Risiken sie birgt - und vielleicht auch Chancen.

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